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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14

Wortprotokoll

Als man im März 2009 mit den Verhandlungen über die Amtshilfe gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens begann, waren das die einzigen Kriterien. Damals ging man davon aus, dass es richtig sei und den Voraussetzungen entspreche, auf beiden Seiten sowohl den Namen des Steuerpflichtigen als auch jenen des Informationsinhabers zuzulassen. Im Laufe der Zeit und im Rahmen der Entwicklungen hat sich dann gezeigt, dass die Auslegung eine etwas weitere ist, dass nämlich Name oder genügende Identifikation - und zwar auf beiden Seiten - genügen müssen, um Amtshilfe zu leisten. Sie haben im Übrigen in Ihrem Rat bereits ein Abkommen mit Frankreich behandelt, das klar aussagt, dass auf der einen Seite, nämlich beim Informationsinhaber, eine genügende Identifikation auch reiche, selbst eine Kontobezeichnung. Insofern ist das keine neue Diskussion, die wir hier führen.

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