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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14

Wortprotokoll

Besteht ein Verdacht, dass ein Amtshilfeersuchen auf gestohlenen Daten beruht, beispielsweise weil die Eidgenössische Steuerverwaltung von der Bank oder vom betroffenen Steuerpflichtigen entsprechende Hinweise erhält, wird beim ersuchenden Staat nachgefragt. Dieser muss dann erklären, dass das Gesuch nicht auf solchen Angaben beruht. Nach Treu und Glauben kann davon ausgegangen werden, dass ein ausländischer Staat die Wahrheit sagt. Liefert der ersuchende Staat eine solche Bestätigung, fragt die Steuerverwaltung bei der betroffenen Bank und beim Steuerpflichtigen nach den Gründen für ihren Verdacht. Vermögen diese glaubhaft zu machen, dass das Ersuchen auf einem Datendiebstahl bei einer schweizerischen Bank beruht, wird die Steuerverwaltung keine Amtshilfe leisten.

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