Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-15
Wortprotokoll
Ich äussere mich nur kurz, denn der Bundesrat beantragt Ihnen ja - in Übereinstimmung mit dem Ständerat und mit Ihrer UREK - die Annahme der Motion. Ich möchte deshalb nur noch ein paar Bemerkungen machen, auch als Replik an Herrn Killer.
Das UVEK hat von November 2009 bis April 2010 eine Änderung der Gewässerschutzverordnung in die Anhörung geschickt. Dabei wurde auch eine Erhöhung der Reinigungsleistung der etwa 100 von 700 kommunalen Abwasserreinigungsanlagen, bei denen negative Auswirkungen auf die Gewässer als Ressourcen für Trinkwasser sowie auf die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern zu erwarten sind, vorgeschlagen. In dieser Vernehmlassung hat man das Echo erhalten, dass auch die Mehrzahl der Abwasserreinigungsanlagen anerkennt, dass das Problem der Mikroverunreinigung gelöst werden muss. Das Problembewusstsein ist da. Wir haben dann in einem zweiten Schritt die Frage einer gesamtschweizerischen Finanzierung diskutiert, und diese Diskussion war der Grund dafür, dass die UREK des Ständerates diese Motion eingereicht hat.
Es ist so, dass grundsätzlich nicht in allen Regionen dieselbe Betroffenheit besteht; das wurde auch gesagt. Wir meinen deshalb, mit der Forderung nach einer schweizweiten Finanzierungslösung könne man Ungleichbehandlungen eliminieren. Weil sich die Massnahmen dieses Konzeptes auf grosse Abwasserreinigungsanlagen und auf Abwasserreinigungsanlagen an kleinen Fliessgewässern beschränken, kann man damit sowohl bestimmten Regionen helfen als auch eine verursachergerechte, möglichst dem Gleichbehandlungsprinzip entsprechende Finanzierung finden.
Deshalb ist der Bundesrat mit diesem Anliegen einverstanden. Selbstverständlich wird er die Definition dessen, was alles unter Mikroverunreinigung zu verstehen ist, auch im Lichte einer internationalen Rechtsprechung vornehmen.