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Bäumle Martin · Nationalrat · 2011-03-15

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-15

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Geschäft um die Motion des Ständerates "Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser". Das Problem ist, dass wir im Abwasser zunehmend neue, zum Beispiel hormonaktive Substanzen haben, die vor allem aus Kosmetika, aber auch aus Medikamenten usw. in sehr geringen Mengen in unser Abwasser und letztlich in unsere Gewässer gelangen. Heute gelangen diese praktisch ungehindert ins Wasser. Sie sind einerseits insbesondere für Fische schädlich, die dann zum Beispiel spontane Geschlechtsumwandlungen erfahren, aber andererseits kann dies indirekt auch für uns Menschen zum Problem werden, vor allem weil wir ja unser Trinkwasser zum Teil auch aus Gewässern gewinnen. Im Prinzip wäre es das Beste, wenn man diese Stoffe vermeiden könnte bzw. wenn man vermeiden könnte, dass diese überhaupt in das Abwasser hineingetragen werden. Leider ist dies nicht ganz einfach, sondern sehr komplex und bei gewissen Stoffen sogar unmöglich. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Medikament, das heute im Einsatz ist. Dieses Medikament wird verwendet, und dann gelangen diese Stoffe unweigerlich ins Abwasser. Deshalb müssen wir Anstrengungen unternehmen, dass diese Stoffe grundsätzlich aus dem Wasser verschwinden. Das Ziel muss aber bleiben, solche Stoffe möglichst schon in den Produkten zu vermeiden.

Es ist jetzt aber trotzdem notwendig und sinnvoll, dass wir unsere Abwasserreinigungsanlagen (ARA) nachrüsten. Es braucht dazu eine Änderung der Gewässerschutzverordnung mit einerseits einer Nachrüstungspflicht für ARA nach Prioritäten, aber andererseits auch mit Grenzwerten, sodass man weiss, wann man handeln muss. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vernehmlassung gemacht und hat hierzu grundsätzlich Zustimmung von fast allen Seiten erhalten. Strittig und unklar bleiben jedoch die Finanzierung der Ausbauten und insbesondere der Ausgleich einer solchen Finanzierung, wenn man auf der einen Seite eben, was sinnvoll ist, eine koordinierte Planung angeht, die der Bund unter Kontrolle haben sollte. Auf der anderen Seite sind wir technologisch noch nicht ganz so weit, dass diese Anlagen schon überall gebaut werden könnten. Es gibt Pilotanlagen, die mit verschiedenen Systemen, insbesondere einerseits mit Aktivkohlesystemen, andererseits mit der Ozonierung, sehr befriedigende oder sogar sehr gute Resultate geliefert haben. Beide Methoden werden als tauglich bezeichnet und erreichen eine Wirksamkeit von über 80 Prozent.

Die Schweiz kann mit einem Vorangehen in dieser Sache also einmal mehr beweisen, dass sie sich bezüglich des Gewässerschutzes erfolgreich positioniert und diese Herausforderung meistern will. Das Ganze hat aber natürlich Kostenfolgen: Die Kosten werden auf 1,2 Milliarden Franken in den nächsten zwanzig Jahren geschätzt. Das ist viel Geld. Die Kosten waren auch in der Vernehmlassung der umstrittene Punkt. Das Ziel muss nun sein, und das ist eigentlich das Ziel der Motion, dass die Kosten möglichst verursachergerecht gedeckt werden. Dies ist aber nicht so einfach, weshalb mittels Vorstössen aus beiden Räten Forderungen erhoben wurden. Die Zusatzkosten für die Abwasserreinigungsanlagen, das heisst letztlich für deren Gebühren, schätzt man auf 5 bis 25 Prozent. Real wird wohl eine Erhöhung der Kosten um rund 10 Prozent resultieren.

Damit die Kosten in einer realistischen Höhe bleiben, muss man Prioritäten setzen. Das Ziel muss es also sein, grössere und mittlere Anlagen, Anlagen mit grossen Frachten oder Anlagen, die einen geringen Verdünnungseffekt im Einleitungsgewässer haben, prioritär zu berücksichtigen. Das würde heissen, jetzt nicht alle Anlagen, sondern rund 100 von gesamthaft 700 auszurüsten. So würde es möglich, mit dieser Ausbaustufe rund 50 Prozent des eingeleiteten Abwassers von organischen Spurenstoffen zu reinigen.

Die Motion will eigentlich nur die Rechtsgrundlagen für die Finanzierung der Eliminierung von Spurenstoffen im Abwasser schaffen. Die Finanzierung soll möglichst verursachergerecht erfolgen, sie muss aber auch verhältnismässig und einfach im Vollzug sein. Im Moment steht zur Finanzierung dieser Ausbaustufe eine schweizweite Abgabe auf Abwasser im Vordergrund. Das heisst, dass die Verursacher des Abwassers, das in allen 700 Anlagen gereinigt wird, dazu beitragen, dass 100 Anlagen ausgebaut werden können. Das entspräche nicht ganz einem direkten [PAGE 398] Verursacherprinzip, sondern eher einer Art Solidaritäts- und Effizienzprinzip. Es soll aber auch geprüft werden, wieweit eine direkte Verursacherfinanzierung umsetzbar ist, mit der die Spurenstoffe direkt beim Produzenten bzw. beim Konsumenten mit einer Abgabe belastet werden. Dies wäre sicher der richtige Weg. Die Frage ist nur, ob da eine zielführende Lösung ohne massiven administrativen Aufwand gefunden werden kann. Genau zu diesem Zweck, um diese Grundsatzfragen zu klären, soll diese Motion angenommen werden.

Der Bundesrat soll in seiner Vorlage aber auch sicherstellen, dass alle Anlagebetreiber gleich behandelt werden. Da erwähne ich als Beispiel, dass auch Anlagen, die bereits in eine neue Technologie investieren, dies im Sinne von Pilotanlagen, später von dem gleichen Finanzierungsmechanismus profitieren können wie alle anderen, die im Moment noch zuwarten und später bauen - dies natürlich nur dann, wenn die betreffende Anlage die notwendigen Kriterien erfüllt.

Der Ständerat hat den Vorstoss, der Ihnen heute vorliegt, gemäss Empfehlung des Bundesrates einstimmig angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen ebenfalls die Annahme, dies mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen.