Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-15
Wortprotokoll
Ich bin froh über diese Diskussion, weil sie ein grundsätzliches Problem in der Verkehrspolitik aufdeckt, aber auch ein bisschen im Lichte der anstehenden Wahlen zu sehen ist. Ich höre ja gerne, auch aus dem Mund von ganz rechts, wie wichtig plötzlich der Umwelt- und Lärmschutz ist und dass man bereit ist, auch viel Geld für die Mobilität auszugeben.
Der Bundesrat hat drei Argumentationslinien gegen diese Motion, und die möchte ich Ihnen gerne darlegen. Das erste Argument betrifft das Verfahren, das zweite Argument die Sicherheit und das dritte Argument die Kosten.
Betreffend das Argument des Verfahrens wissen Sie ja, dass diese Projekte, die den Nationalstrassenbau betreffen, langjährige Verkehrs- und Bauprojekte sind, die vor allem auf der Kantonsebene geplant werden. So ist es selbstverständlich auch hier, beim Projekt "A1/A20 Ausbau Nordumfahrung Zürich" und "Dritte Röhre am Gubrist": Das wurde primär vom Kanton Zürich geplant. Deshalb wurde auch unter dem alten Finanzausgleich, vor der NFA, am 12. September 2007 das generelle Projekt für dieses Autobahnprojekt vom Kanton Zürich dem Bundesrat unterbreitet. Das damalige generelle Projekt enthielt diese Überdeckung, wie sie hier in der Motion gefordert wird, nicht. Der Kanton Zürich und der Regierungsrat selber haben also bei diesem generellen Projekt von dieser Überdeckung bei Weiningen nichts wissen wollen und haben das, entsprechend den damaligen Planungsarbeiten, weder dem Bundesrat unterbreitet noch sonst dort vorgesehen. Der Bundesrat hat deshalb dem vom Regierungsrat des Kantons Zürich beantragten generellen Projekt am 12. September 2007 die Bewilligung erteilt.
Wir sind in diesem Verfahren, mit diesem generellen Projekt bisher weitergefahren; zurzeit bearbeitet das UVEK denn auch Einsprachen gegen dieses damalige generelle Projekt. Jetzt, während dieses bereits bewilligten und laufenden generellen Projektes, kommt ein Wunsch einer Gemeinde wegen Lärmgründen, den ich selbstverständlich nachvollziehen kann. Aber wenn wir jedes Autobahnprojekt, über das die Regierung des Kantons bereits Entscheide gefällt hat, dem Bundesrat unterbreiten und dann wieder retour auf Feld eins gehen, realisieren wir in diesem Land praktisch keine Autobahnen mehr, weil wir immer wieder von neuen Wünschen und von Projektänderungen eingeholt werden. Sie wissen auch, dass schon die heutigen Planungen Fristen von fast zwanzig Jahren benötigen, bis sie zur Realisierung gelangen. Das ist einfach auch für die Verwaltung doch ein ganz schwieriges Unterfangen.
Ein weiteres Argument: Wir wissen alle, die dritte Röhre am Gubrist ist ein ganz entscheidendes Projekt im Rahmen der Engpassbeseitigung. Sie selber haben im Rahmen der Finanzierungsbotschaften bei Modul 1, wo Sie die Finanzierung angeschaut haben, auch den Gubrist als einen der gravierendsten Engpässe in diesem Land bezeichnet, und deshalb wollen wir doch alle dieses Projekt möglichst schnell realisieren. Jede Änderung des generellen Projektes, das auflag und bei dem auch die Einsprachemöglichkeit gewährleistet ist, wirft uns zurück, auch verfahrensmässig, denn wir müssen dann auch die Einsprachemöglichkeiten wieder offerieren. Das heisst, Sie werden diese Engpassbeseitigung zeitlich verschieben, und das liegt einfach quer zu den bisherigen Beschlüssen. Damit helfen Sie den von Lärm betroffenen Menschen in dieser Region gar nicht, denn sie werden noch länger unter der heutigen schwierigen Situation leiden müssen.
Zum Verfahren ein letzter Punkt: Es wurde behauptet, das Astra habe mit dem Gemeinderat Weiningen überhaupt nicht kooperiert und man sei nicht auf seine Wünsche eingegangen. Auch das stimmt nicht. Das Astra hat zwei Alternativvorschläge als Kompromiss zum vorliegenden Ausführungsprojekt erarbeitet. Der Gemeinderat Weiningen hat schriftlich mitgeteilt, dass er an den Alternativvorschlägen des Bundes nicht interessiert ist. Dann der Bundesverwaltung vorzuwerfen, sie würde nicht kooperieren, finde ich doch eine ziemliche Anmassung. Verfahrensmässig hat man das Mögliche getan, hat nach Alternativen gesucht, aber offensichtlich - ich habe das schriftlich - möchte das der Gemeinderat Weiningen nicht.
Das zweite Argument ist das der Sicherheit. Die Sicherheit ist auch im Nationalstrassenbau ein ganz wichtiges Anliegen. Diese Motion und auch das Anliegen der Gemeinde Weiningen fordern eine zusätzliche, 270 Meter lange Überdeckung der Autobahn im Bereich Gubrist Westportal. Konkret bedeutet das, dass wir die zwei bestehenden Tunnelröhren und auch die dritte Tunnelröhre um 270 Meter gegen Westen verlängern müssten.
Wir haben das durch Sicherheitsexperten anschauen und prüfen lassen. Auch die Kantonsregierung hat bei früheren Stellungnahmen zum bestehenden Projekt im Bereich Westportal darauf hingewiesen, dass bereits die heutigen Verflechtungs- und Einspurstrecken sehr knapp bemessen sind. Wenn Sie sie jetzt noch verkürzen, erreichen Sie ganz klar ein unzulässiges und unverantwortbares Mass; dann übernehmen wir die Verantwortung für die Sicherheit hier einfach nicht mehr. Das haben wir zigmal geprüft, das haben wir auch dargelegt. Die Sicherheit im Strassenverkehr ist gesetzliche Vorschrift. Wenn Sie uns zu etwas zwingen, von dem alle Ingenieure sagen, das zu tun sei unverantwortlich, dann übernehme ich die Verantwortung dafür nicht.
Die Möglichkeiten für Kompromisslösungen hat man angeschaut und die Verlängerung der drei Tunnelröhren um 100 Meter vorgeschlagen. Das wäre das, was bezüglich Sicherheitsüberlegungen noch verantwortbar ist, das, was wir als mit den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften übereinstimmend erachten. Das ist ein Argument, das Sie nicht unter den Tisch kehren können, das muss ich hier in aller Deutlichkeit sagen. Für die Ausführungsbestimmungen ist das ein zentrales Argument.
Schlussendlich muss ich Sie neben der Verzögerung und neben den Sicherheitsargumenten auch noch auf die Kosten hinweisen. Es ist immer schön, in diesem Saal zu hören, dass man sparen will. Ich höre ja auch bereits bezüglich unserer Vorschläge zur Verkehrsfinanzierung, dass man vieles ablehnt. Trotzdem kommen Sie dann regelmässig mit Anliegen, bei denen es um Mehrkosten geht. Das geht nicht ganz auf. Ich muss Ihnen sagen: Auch diese Überdeckung ist selbstverständlich nicht gratis zu haben. Wir haben zudem natürlich bereits jetzt gestützt auf das Anliegen aus Weiningen analoge Wünsche für Überdeckungen bei Autobahnein- und -ausfahrten oder bei neuen Projekten aus anderen Regionen. Da öffnen Sie die Büchse der Pandora, denn jede Region, jede Gemeinde wird unter Druck kommen, wenn sie nicht auch Überdeckungen fordert, wenn sie nicht auch sagt, sie möchte für die eigene Region das Bestmögliche herausholen. Selbstverständlich soll der Bund das dann bezahlen.
Wir haben Vorschriften, wir haben eine Praxis. Auch in Bezug auf den Lärm ist es ganz wichtig, dass man bei allen Ausbauprojekten das Bestmögliche macht. Aber einzelne Regionen zu bevorzugen oder anders zu behandeln, als wir das generell tun, ist ein bisschen schwierig. Wenn Sie jetzt generell eine Änderung im Bereich des Lärmschutzes möchten, wenn Sie generell zu mehr Überdeckungen wechseln wollen, dürfen Sie das tun, Sie sind der Gesetzgeber. Aber ich weise Sie darauf hin, dass das dann der Standard sein wird, auch für alle weiteren hängigen Projekte im Bereich der Nationalstrassen. Dann müssen Sie sich gar nicht wundern, wenn die Erhöhung des Vignettenpreises nur der Beginn einer ziemlich massiveren Belastung bei den Strassenabgaben sein wird. Das muss ich hier einfach sagen: Wenn Sie A sagen, müssen Sie bei der Finanzierung auch B sagen.
In Übereinstimmung mit den Anträgen des Kantons Zürich aus dem Jahr 2007, in Übereinstimmung mit der jetzigen [PAGE 402] Projektierung, in Übereinstimmung mit der Dringlichkeit der Engpassbeseitigung und aus Gründen der Sicherheit beantragt der Bundesrat klar die Ablehnung dieser Kommissionsmotion. Ich muss Sie bitten, all diese Argumente im Sinne einer kohärenten gesamtschweizerischen Verkehrspolitik zu berücksichtigen.