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David Eugen · Ständerat · 2011-03-02

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02

Wortprotokoll

Ich möchte jetzt noch zu den Bundesbeschlüssen sprechen, die diesem Bericht angehängt sind. Sie finden sie auf Seite 1516ff. Es sind sieben Bundesbeschlüsse, die wir genehmigen sollten. Die Themen wurden hier schon angesprochen.

Der erste Beschluss betrifft das Freihandelsabkommen mit der Ukraine. Zu den Votanten, die sich dahingehend geäussert haben, dass wir Konditionalitäten berücksichtigen sollten, möchte ich sagen, dass die Schweiz immer schon solche Bestimmungen in den Abkommen hatte. Ich verweise diese Kollegen auf Seite 1548. Dort finden Sie unter den Einleitungsbestimmungen zu diesem Abkommen einen Punkt, der sich auf den Umweltbereich bezieht, Sie finden das Bekenntnis zum Rechtsstaat und zu einem verantwortungsvollen Unternehmensverhalten. Weiter gibt es den Hinweis auf die gesundheitspolizeilichen Vorschriften und schliesslich die Hinweise auf die allgemeinen Ausnahmen, die auch in diesem Abkommen verankert sind. Das finden Sie auf Seite 1557 oben. Es ist also nicht so, dass man in diesem Sektor nichts macht, sondern man geht schrittweise voran.

Ich unterstütze jene, die gesagt haben, am Schluss müssten wir doch ein Abkommen abschliessen. Wir dürfen die Handelsbeziehungen nicht durch Dinge beeinträchtigen, die eigentlich nicht zum Handelsaustausch gehören, aber wir dürfen sie ansprechen, und das geschieht in den Abkommen. Frau Leuthard hat letzten Sommer zusammen mit den Efta-Staaten ein Modellabkommen ausgearbeitet. Dieses Modellabkommen liegt jetzt vor. Es enthält einen ganzen Abschnitt zur Frage der Nachhaltigkeit, in dem auch auf die internationalen Standards verwiesen wird. Ich finde diese Verweise richtig. Man verweist darauf, was die internationalen Standards sind, und sagt, die Vertragspartner wollten sich daran halten. Man kann aber nicht gegenseitig Kontroll- oder Prüforgane für den anderen Staat einsetzen. Das würden wir nicht schätzen, und die anderen würden das auch nicht schätzen. Das gehört nicht in diese Abkommen. So viel zum Abkommen mit der Ukraine.

Dann gibt es das Investitionsschutzabkommen mit Ägypten. Da muss ich sagen, dass das genau in den Kontext gehört, den wir vorher betreffend Libyen und Nordafrika besprochen haben. Ein Investitionsschutzabkommen bedeutet, dass die Schweizer Wirtschaft wie jene anderer Länder dort investieren kann, weil die Investitionen geschützt werden. Das dient dazu, dass dort Arbeitsplätze entstehen und die Leute auch dortbleiben können, vor allem die jungen Leute. Das gehört für mich in diesen Kontext.

Dann sehen Sie das Kakao-Übereinkommen. Dazu möchte ich nichts mehr ausführen. Es folgt das Abkommen über den Schutz der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen, das mit der russischen Föderation abgeschlossen wurde. Das ist ein bekanntes Thema. Schliesslich gibt es noch ein Abkommen über den Veterinärbereich mit Norwegen und Neuseeland.

Weiter sehen Sie den üblichen Bericht mit dem Bundesbeschluss über die zolltarifarischen Massnahmen. Dazu hat sich niemand geäussert. Ich gehe davon aus, dass Sie das so auch zur Kenntnis nehmen. Zuletzt folgt noch das [PAGE 77] Abkommen mit Liechtenstein über Änderungen im Bereich der pharmazeutischen Stoffe.

Alle diese Abkommen wurden in der APK bearbeitet. Man ist auf alle Abkommen eingetreten. Es wurden keine Anträge gestellt. Alle Abkommen wurden in der Gesamtabstimmung von der Kommission gutgeheissen, und ich empfehle Ihnen namens der Kommission, diese Abkommen hier auch gutzuheissen.