Bischofberger Ivo · Ständerat · 2011-03-02
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Der vorliegende Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls Nr. 3 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden betreffend Verbünde für euroregionale Zusammenarbeit (VEZ) wurde von Ihrer Kommission eingehend beraten und nach Anhörung eines Vertreters der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) einstimmig verabschiedet. Das genannte Zusatzprotokoll Nr. 3 ist Teil der multilateralen Rechtsinstrumente des Europarates für die grenzüberschreitende und interterritoriale Zusammenarbeit. Dazu gehören auch das Rahmenübereinkommen von 1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften, das Zusatzprotokoll von 1995, das gewisse rechtliche Aspekte regelt, und das Protokoll Nr. 2 von 1998 betreffend die interterritoriale Zusammenarbeit. Alle diese multilateralen Verträge wurden von der Schweiz ratifiziert.
Die Schweiz ist in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit äusserst aktiv. Mit dem Beitritt zu diesem Protokoll des Europarates kann der bestehende rechtliche Rahmen sinnvoll ergänzt werden. Die Schweiz hat bei diesem Prozess, der mit dem Rahmenübereinkommen und den beiden Zusatzprotokollen eingeleitet wurde, mitgewirkt. Auf Initiative von Kantonen und Gemeinden ist entlang der Schweizer Grenze ein breites Netz von grenzüberschreitenden Beziehungen entstanden. Dabei liegt die Zuständigkeit bzw. die Verantwortung für die grenzüberschreitende und interterritoriale Zusammenarbeit bei den Kantonen. Neben ihren eigenen Aktivitäten im Bereich der grenzüberschreitenden und interterritorialen Zusammenarbeit sind die Kantone im Rahmen der kantonalen Gemeindegesetzgebung auch für die Festlegung der Bereiche und des Umfangs der Kompetenzen zuständig, welche den Gemeinden auf diesem Gebiet zustehen.
Das vorliegende Protokoll Nr. 3 hat keine Veränderungen in der landesrechtlichen Aufteilung der Kompetenzen zwischen den institutionellen Staatsebenen zur Folge. Der mit diesem Protokoll dokumentierte Beitritt der Schweiz trägt zur Gewährleistung der Rechtssicherheit bei, die für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Kantone mit ausländischen Partnern erforderlich ist. Dies bekräftigt auch die positive, unterstützende Stellungnahme der KdK im Rahmen der formellen Konsultation. Die innerstaatliche Kompetenzaufteilung bleibt gewahrt, der Rückgriff auf das Instrument bleibt fakultativ, und weiterhin kann auch eine Zusammenarbeit über andere Instrumente angestrebt werden. Oder in den Worten des KdK-Vertreters anlässlich der Anhörung in unserer Kommission: "17 Kantone antworteten; die anderen hielten es aus unterschiedlichen Gründen nicht für notwendig zu reagieren; keine einzige Stellungnahme war negativ. Deswegen können wir aus Sicht der Kantone den Antrag des Bundesrates auf Ratifizierung des Instruments vorbehaltlos unterstützen." Dem habe ich nichts mehr beizufügen.
Ich bitte Sie im Namen Ihrer einstimmigen Kommission, auf die Vorlage einzutreten und den Bundesbeschluss in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.