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Germann Hannes · Ständerat · 2011-03-03

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-03

Wortprotokoll

Die Ausgangslage beim Bausparen ist bekannt. Am 29. September 2008 reichte die Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) die Volksinitiative "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)" ein. Ein knappes halbes Jahr später, am 23. Januar 2009, folgte der Hauseigentümerverband Schweiz mit seiner Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen".

Während die HEV-Initiative das steuerlich privilegierte Bausparen für Bund und Kantone obligatorisch erklären will, soll es gemäss der Bauspar-Initiative nur auf kantonaler Ebene fakultativ eingeführt werden können. Die Bauspar-Initiative der Gesellschaft zur Förderung des Bausparens verlangt zudem die freiwillige Einführung von steuerlich begünstigten Spareinlagen zur Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie die Steuerbefreiung von Bausparprämien.

In der Botschaft vom 18. September 2009 hat der Bundesrat beantragt, beide Initiativen dem Volk mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten. Der Nationalrat hat freilich anders entschieden; er hat beide Initiativen mit deutlichen Mehrheiten zur Annahme empfohlen; die des Hauseigentümerverbandes mit 121 zu 61 Stimmen. Wir haben dort also zwei Ja-Empfehlungen zu den unterschiedlichen Initiativen.

Mit Beschluss vom 19. April 2010 beantragte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unserem Rat, die Bauspar-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Mit 25 zu 16 Stimmen folgte der Ständerat der Kommission und empfahl die Bauspar-Initiative zur Ablehnung. Hingegen entschied er sich, die Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, obwohl die WAK-SR sie zur Annahme empfohlen hatte. Die WAK-SR machte diese Arbeit, arbeitete eine entsprechende Kommissionsinitiative (10.459) aus und verabschiedete sie mit 6 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Mit dieser Kommissionsinitiative soll im Gesetz ein Bausparabzug festgeschrieben werden. Die Kommissionsinitiative fusst in ihren Grundzügen auf dem Modell der HEV-Initiative; sie soll als indirekter Gegenvorschlag aber beiden Volksinitiativen gegenübergestellt werden. Nur so macht die ganze Übung Sinn. Die Schwesterkommission hat dann Hand geboten, und daraufhin hat die Verwaltung diesen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Der Gegenvorschlag ist dann zur Vernehmlassung verabschiedet worden, die vom 2. November bis 24. Dezember 2010 dauerte. Die Wirtschaftsverbände sowie die bürgerlichen Parteien - darunter CVP, CSP, SVP - haben sich für ein steuerlich begünstigtes Bausparen ausgesprochen. Hingegen haben die Kantone, wie bereits bei früheren Vorstössen in dieser Richtung, in grosser Mehrheit dagegen opponiert, ebenso die EVP, die Grünen und die SP sowie der Mieterinnen- und Mieterverband.

Nach einer ausführlichen Diskussion der Ergebnisse der Vernehmlassung hat die Kommission dann einen leicht revidierten Entwurf verabschiedet, und zwar mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Eine Minderheit lehnt den indirekten Gegenentwurf insgesamt ab und beantragt, nicht darauf einzutreten, wie dies auch der Bundesrat tut. Die Vorlage ist, wie gesagt, aufgrund der Vernehmlassung in diversen Punkten überarbeitet und verbessert worden, wobei materiell wenig geändert wurde. An der WAK-Sitzung vom 1. März 2011 - das war am Dienstag dieser Woche - sind nun auf Antrag des Bundesrates und der Steuerverwaltung weitere Präzisierungen vorgenommen worden, die allerdings in der Kommission zu keinerlei Opposition geführt haben. Es sind, wie gesagt, Präzisierungen, Klarstellungen, eigentliche Verbesserungen der Vorlage. Die Vorlage basiert, wie erwähnt, auf der Hauseigentümer-Initiative. Die wesentlichen Grundzüge sind im Bericht der Kommission vom 24. Januar 2011 im Kapitel 2 auf den Seiten 4 bis 6 festgehalten. Ich gehe nachher in der Detailberatung je nachdem noch genauer darauf ein.

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Der Auslöser der Volksinitiativen ist die europaweit einmalig tiefe Eigentumsquote von 38 oder mittlerweile 39 Prozent, die wir in der Schweiz haben. Ein kleiner Vergleich: In Deutschland sind es 43 Prozent, in Frankreich 56 Prozent, in Österreich 58 Prozent, in Italien gar 73 Prozent Wohneigentum. Sehr hohe Eigentumsquoten haben auch die Wohlfahrtsstaaten des Nordens, aber auch das reiche Luxemburg liegt mit 70 Prozent Wohneigentum deutlich über der Schweiz. Trotz diesen hohen Wohneigentumsquoten ist die Mobilität in diesen Ländern nicht stärker eingeschränkt als in der Schweiz. Wohneigentum, so ist die Kommissionsmehrheit überzeugt, ist ein bleibender Vermögenswert auch in Krisen, und selbst bei sinkenden Liegenschaftspreisen kann das Wohneigentum immer noch selbst genutzt werden. Zudem wird man resistenter gegen steigende Liegenschaftspreise, was doch eher - wenn man landauf, landab die Situation etwas verfolgt - der Trend in der Zukunft sein dürfte. Das ist nach Überzeugung der Kommissionsmehrheit ein Grund, dem Verfassungsauftrag zur Wohnbau- und Wohneigentumsförderung in Artikel 108 der Bundesverfassung gezielter Nachachtung zu verschaffen. Die Vorbezugsmöglichkeit bei der zweiten Säule ist dazu wegen der drohenden Deckungslücken im Pensionsalter wenig geeignet. Die Säule 3a ist als Instrument für die zusätzliche Sicherung der Altersvorsorge konzipiert, nicht aber primär für den Erwerb von Wohneigentum für jüngere Menschen. Die Vorlage zielt ja, wie gesagt, auf Ehepaare oder auch Einzelpersonen - Mieterinnen und Mieter - ab, die sich den Erwerb von Wohneigentum wünschen; das sind immerhin über drei Viertel aller Mieter.

Ein rein formaler Handlungsbedarf ergibt sich allenfalls wegen Artikel 72d des Steuerharmonisierungsgesetzes. Dieser enthält eine Übergangsfrist, die am 1. Januar 2005 abgelaufen ist und es den Kantonen erlaubte, noch während 12 Jahren nach Inkrafttreten des Steuerharmonisierungsgesetzes einen Bausparabzug beizubehalten. Auf kantonaler Ebene wird heute einzig im Kanton Basel-Landschaft ein Bausparabzug gewährt. Gemäss dem kantonalen Steuergesetz können dort Bauspareinlagen während längstens 10 Jahren geäufnet werden; der Höchstabzug entspricht der doppelten Höhe der maximalen Beiträge an die Säule 3a in der beruflichen Vorsorge. Dort geht man also gemessen an den jetzigen Verhältnissen noch weiter; aber das ist, wie gesagt, gesetzlich nicht mehr abgestützt. Die Kommission hat nun ihre Vorlage, die ohnehin schon auf der moderateren der beiden Initiativen basiert, weiter präzisiert und teilweise auch entschärft. Mit der Einführung eines neuen privilegierten Bausparens im DBG und im StHG wird ein allgemeiner Abzug von maximal 10 000 Franken pro Jahr während 10 Jahren im Einkommenssteuerrecht vorgesehen; für Ehepaare wäre es dann der doppelte Betrag.

Mit der Verankerung im Steuerharmonisierungsgesetz wird einem alten Anliegen des Ständerates Rechnung getragen. Dieser Rat hat sich verschiedentlich gegen Vorstösse punkto Bausparen gewandt mit dem Hinweis darauf, dass das ein Bruch mit dem Steuerharmonisierungsgesetz wäre. Es entspricht denn auch einer der Vorgaben, die unsere Kommission mit dem Auftrag zur Ausarbeitung dieses indirekten Gegenvorschlages in die Arbeit mitgenommen hat.

Nun vielleicht noch materiell die wichtigsten Punkte. Wenn man die HEV-Initiative dem indirekten Gegenvorschlag der WAK gegenüberstellt, haben sie drei Gemeinsamkeiten:

1. Der Steuerabzug für Bund und Kantone ist zwingend, es ist also im StHG so geregelt.

2. Der erstmalige Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum kann während maximal 10 Jahren stattfinden bei jährlich maximal 10 000 Franken Sparbetrag, für Ehegatten 20 000 Franken; darauf habe ich hingewiesen.

3. Das Bausparkapital wäre steuerfrei, es wird also darauf noch keine Vermögenssteuer erhoben. Diese wird erst dann erhoben, wenn das Bauvorhaben auch realisiert und ins Vermögen übergeführt wird.

Daneben bestehen folgende Unterschiede gegenüber der Volksinitiative: Die Kommission hat sich gegen einen steuerfreien Vermögensertrag ausgesprochen, das heisst, die Zinsen werden ganz normal besteuert; dies auch in Abweichung zur Säule 3a. Dann ist beim Steueraufschub eine Präzisierung erfolgt: Dieser wird nicht nur gewährt, sofern Wohneigentum erworben wird, sondern sofern innerhalb von 5 Jahren ab einer Vertragsdauer von 10 Jahren Wohneigentum erworben wird. Es wurden noch eine ganze Reihe weitere, durchwegs wertvolle Präzisierungen gemacht bei der Nachbesteuerung - Stichworte: 5 Jahre nach maximaler Vertragsdauer, wenn die Einlage nicht bezogen, nicht zweckkonform verwendet oder wenn die Liegenschaft innert 5 Jahren nach Erwerb veräussert oder nicht mehr zweckkonform genutzt wird usw. Diese Präzisierungen haben also unserer Ansicht nach den Gegenvorschlag deutlich verbessert und moderater gemacht.

Die Kommission hat dann bei reduziertem Bestand erneut zugestimmt - diesmal noch mit 4 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Der Bundesrat hat sich, wie gesagt, dagegen ausgesprochen und spricht sich auch jetzt noch gegen Eintreten aus. Ich hingegen empfehle Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, auf die beiden Vorlagen einzutreten.

Wir haben als Kommission für Wirtschaft und Abgaben einerseits den Auftrag des Rates erfüllt; der indirekte Gegenvorschlag liegt vor. Er ist moderater als die HEV-Initiative, auf der er basiert; er ist StHG-konform, und er ist präziser. Die Kommissionsmehrheit ist darum überzeugt, dass wir diesen ausgewogenen Gegenvorschlag nun dem Nationalrat unterbreiten sollten, damit dieser darüber befinden kann.

Die beiden Initiativkomitees haben im Falle einer Zustimmung der Räte zum indirekten Gegenvorschlag den Rückzug ihrer Initiativen in Aussicht gestellt. Wir können mit der Überweisung auch eine schwierige Situation bei der Abstimmung verhindern. Es gibt zwei Varianten, die aufbereitet worden sind und die uns, je nachdem, in Schwierigkeiten mit den Fristen bringen würden - ich sage es jetzt einmal so. Ich kann die beiden Szenarien immer noch präzisieren, wenn das gewünscht wird. Entscheidend ist, dass wir heute auch die Fristverlängerung beschliessen können. Das können wir aber nur dann tun, wenn wir auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten. Die Frist läuft bei der einen Initiative Ende dieses Monats aus, bei der anderen ist dies im kommenden Juli der Fall. Das würde zu einer schwierigen Situation führen. Man müsste auch noch in diesem Jahr - eigentlich entgegen den Absichten und Gepflogenheiten - eine Volksabstimmung anberaumen; das wäre Ende Jahr, im November, der Fall.

Wie gesagt, wir haben jetzt etwas Brauchbares, und wir sollten das dem Nationalrat vorlegen, damit er mindestens auch materiell über diesen indirekten Gegenvorschlag befinden kann.

In diese Sinne danke ich Ihnen namens der Mehrheit, wenn Sie eintreten und nachher der Vorlage zustimmen.