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Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-03-03

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-03

Wortprotokoll

Ich gehöre ebenfalls zu jenen Mitgliedern der Kommission, die sich der Stimme enthalten haben. Weshalb? Sie haben uns in diesem Rat den Auftrag gegeben, einen indirekten Gegenentwurf vorzubereiten; das haben wir getan. Der indirekte Gegenentwurf ist zweifellos in diversen Punkten der Initiative vorzuziehen. So weit, so gut. Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich trotzdem mit der ganzen Übung meine Probleme habe.

Ich muss Ihnen sagen: Bausparen ist durchaus etwas Positives. Wir haben in der Verfassung auch die Bestimmung - es ist jetzt mehrfach gesagt worden -, dass schlussendlich das Wohneigentum zu fördern ist. Das wollen wir. Die Frage ist, wie das geschehen soll, und die Frage ist, auf wie vielen Wegen.

Ich halte mich hier an die Position der Finanzdirektoren - das sage ich klar -, und zwar nicht von ungefähr; ich war ja in meiner Jugend auch einmal Finanzdirektor. Dieses Geschäft begleitet mich seit x Jahren; es ist ja nichts Neues. Ich muss Ihnen sagen: Wenn ich das sehe, dann habe ich damit meine Mühe. Es ist ebenfalls schon darauf hingewiesen worden: Wir haben bereits die Instrumente der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Einlagen in die Säulen 2a und 2b und in die Säule 3a. Das hat sich auch bewährt. Die Möglichkeiten über die Einlagen in die Säule 3a werden ja nicht stark ausgenützt; es wären hier noch sehr viele Möglichkeiten offen. Jetzt bringen wir ein neues Instrument. Das wird die ganze Steuererhebung, das ganze Steuersystem einmal mehr komplizieren. Damit habe ich meine Mühe. Wenn wir ein Instrument mit dem gleichen Ziel neben ein anderes setzen, dann wird die Geschichte so unübersichtlich und so kompliziert, dass das für den Bürger keinen Vorteil mehr darstellt und dass es schlussendlich auch die Steuererhebung verteuert.

Wir sprechen sonst immer davon, dass wir einfachere Lösungen bringen sollten. Das hier steht im Widerspruch zu dieser Forderung. Schlussendlich kreieren wir hier mehr Bürokratie. Die Einführung dieser Abzugsmöglichkeit wird einen erheblichen zusätzlichen Vollzugsaufwand zur Folge haben, da sich der Aufwand nicht auf die Kontrolle der Einzahlung der entsprechenden Einlagen beschränkt, sondern auch die Kontrolle von deren zweckkonformer Verwendung einschliesst, und das über Jahre. Das scheint mir schlicht und einfach falsch zu sein. Man kann mir selbstverständlich vorwerfen, ich hätte hier den bekannten Röhrenblick eines ehemaligen Finanzdirektors, aber wenn man einst die Verantwortung für ein System getragen hat, das mit einigermassen geringem administrativem Aufwand durchkommt, hat man Mühe, diesen Weg hier zu beschreiten.

Ich sage es nochmals: Ich erachte den Gegenvorschlag für besser als die Initiativen. Allerdings enthält auch der Gegenvorschlag zwei Punkte, die mir auf dem Magen liegen und in Richtung einer weiteren materiellen Steuerharmonisierung weisen. Zum einen ist es die Begrenzung des Abzuges auf 10 000 Franken. Der Kommissionssprecher hat erklärt, dass hier für die Kantone etwas Freiraum bleibe, indem das Wort "höchstens" enthalten sei. Es heisst: "Der jährliche Abzug beträgt höchstens 10 000 Franken ..." Die Kantone können an sich darunter bleiben. Aber seien wir ehrlich mit uns selbst: Wir machen hier eine Vorgabe, die dem verfassungsmässigen System, nach dem nicht nur die Tarife, sondern auch die Abzüge Sache der Kantone sind, schlussendlich schon nicht so ganz entspricht. Es ist hier ein Schritt in Richtung materieller Steuerharmonisierung verborgen.

In der Folge haben wir hier im Steuerharmonisierungsgesetz den Verweis auf das Gesetz über die direkte Bundessteuer, und zwar betreffend den Ausgleich der kalten Progression. Es heisst da: "Er wird im gleichen Umfang wie der Bausparabzug nach Artikel 33b Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer den Folgen der kalten Progression angepasst." Damit wird den Kantonen auch hier die Freiheit genommen, selbst den [PAGE 93] Ausgleich der kalten Progression zu regeln; die Kantone können ja nicht nur beim Wohneigentum den Ausgleich regeln. In diese Richtung wird das Ausgleichssystem insgesamt präjudiziert. Schlussendlich werden hier alle Kantone die Lösung des Bundes zu übernehmen haben. Auch dies ist ein weiterer Schritt in Richtung materieller Steuerharmonisierung.

Die Mehrheit dieses Rates betont bei jeder Gelegenheit, dass sie für den Steuerwettbewerb unter den Kantonen ist. Wenn wir das sind - ich bin es auch -, müssen wir aber konsequent sein. Wenn wir die Gestaltungsmöglichkeiten der Kantone hier immer stärker einebnen, wenn wir auch die materielle Steuerharmonisierung hier immer stärker betonen - das hier ist nicht der erste Sündenfall -, dann tragen wir in der langen Dauer den Steuerwettbewerb zu Grabe. Das will ich nicht. Auch das spricht in meinen Augen gegen diese Lösung.

Deshalb kann ich dem Gegenvorschlag insgesamt nicht zustimmen.