Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-03-07
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-07
Wortprotokoll
Es wurde bei der Beratung dieser Vorlage viel davon gesprochen, die schweizerischen Vorgaben an die europäischen Vorgaben anzugleichen. Ich meine, das ist im Prinzip auch richtig. Ein wesentlicher Unterschied bleibt aber bestehen, und den kann man bei dieser Vorlage nicht wegdiskutieren. Die europäische Vorgabe berücksichtigt die Möglichkeit der Automobilindustrie, ihren Absatz auf Märkten mit höherem Verbrauch - analog dem schweizerischen - mit dem Absatz auf Märkten mit tieferem Verbrauch zu kompensieren. Dies ist ein wichtiger Grund, weshalb in Brüssel ein Kompromiss zustande gekommen ist und in der Kommission anfänglich Widerstand gegen die Vorgabe von 130 Gramm herrschte. Nicht zuletzt gibt es in der EU - das ist ein wichtiger Unterschied - Ausnahmebestimmungen für Kleinserienhersteller, die im Gegenvorschlag ebenfalls keinen Eingang gefunden haben. Eine wirklich europakompatible Lösung hätte darin bestanden, dass der schweizerische Absatz zum europäischen Absatz hinzugezählt worden wäre. Dazu hätte der Bundesrat in Brüssel verhandeln müssen. Dazu fehlten wohl die Zeit und auch der Wille.
Alles in allem haben wir nun doch eine sehr technokratische Lösung, von der die wenigsten wissen, wie sie dann tatsächlich gehandhabt werden soll. Der Sprung ins Wasser wird dann bei der praktischen Anwendung dieses Gegenvorschlages noch kommen. So wird der Bundesrat eine Berechnungsmethode festlegen, nach der für jeden Importeur oder Hersteller eine individuelle Zielvorgabe für die durchschnittlichen CO2-Emissionen berechnet wird. Für diese Berechnung werden dann in den Jahren 2012 bis 2014 entsprechende Anteile der Personenwagenflotte mit den tiefsten CO2-Emissionen berücksichtigt. Welches am Ende des Jahres die definitiven Kosten sind, wird für den Importeur kaum im Voraus zu bestimmen sein. Das alles ist schon für Experten schwierig zu verstehen, ich frage mich deshalb: Wie sollen das die Konsumenten dieses Landes nachvollziehen können?
Immerhin hat die Kommission eine Verbesserung in die Vorlage eingebracht. Anstatt die technokratischen Vorgaben mit [PAGE 105] einer noch technokratischeren Umverteilung anzureichern, schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit die Einlage der Einnahmen aus der Strafsteuer in den Infrastrukturfonds vor. Man muss dazu sagen: Es ist zwar einfacher, aber in Bezug auf die Verfassung sind einige Bedenken angebracht. Die Verfassung wird mit dieser Lösung - ich sage es mal anständig - geritzt. Weiter möchte ich nicht gehen. Ich finde aber diese Lösung von der Praktikabilität her besser. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Ablehnung der Volksinitiative.