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Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-03-07

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-07

Wortprotokoll

Die Schweiz steht mit Emissionen von rund 6 Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr im internationalen Vergleich nicht schlecht da. Andere westeuropäische Länder haben Emissionen von rund 10 Tonnen, die USA solche von rund 20 Tonnen pro Kopf und Jahr. Dass gemäss übereinstimmender Meinung einer grossen Mehrheit der Wissenschafter für eine stabile Klimaentwicklung die Emissionen weltweit auf etwa 1 Tonne pro Kopf und Jahr gesenkt werden sollten, zeigt nach meiner Auffassung erstens das Ausmass des Problems und zweitens natürlich auch den Handlungsbedarf auf.

Eine Änderung des bestehenden CO2-Gesetzes drängt sich aus drei Gründen auf:

1. Die Ziele für die CO2-Reduktion werden national wie international nur bis zum Zeithorizont 2012 festgelegt. Das Problem ist aber bekanntlich 2012 nicht vom Tisch. Daher müssen Zielformulierungen für die Nachfolgeperiode gefunden werden.

2. Ein Blick in den Rückspiegel zeigt, dass sich die Instrumente, mit welchen die CO2-Ziele in der Schweiz bisher angestrebt wurden, unterschiedlich bewährt haben. Etwas verallgemeinernd - das gebe ich zu - kann man sagen, dass die auf verbindlichen Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft und die auf CO2-Handel basierenden Instrumente einen sehr guten Erfolg hatten, währenddem die Lenkungsabgabe und Appelle an die Freiwilligkeit, etwa beim Strassenverkehr, in der breiten Bevölkerung praktisch null Wirkung hatten. Es gilt, daraus zu lernen und den Instrumentenmix anzupassen.

3. Der Klimawandel ist ein globales Problem, das nur international koordiniert angegangen werden kann. Es ist deshalb richtig und nötig, die Märkte und die Spielregeln im Umgang mit den Klimagasemissionen zu globalisieren. Zum Beispiel sollte weltweit der Ausstoss derselben Klimagase geregelt sein, und in Projekten erreichte CO2-Minderungen sollten weltweit nach gleichen Regeln gehandelt werden. Dafür fehlen im bisherigen CO2-Gesetz zum Teil die Rechtsgrundlagen, und dies ist nun zu korrigieren.

Es gibt fünf Grundsatzfragen, die sich im Zusammenhang mit dieser Gesetzesrevision stellen:

1. Nach welchen Grundsätzen werden die Reduktionszielvorgaben für dieses Gesetz bemessen? Hier sollte nach meiner Auffassung der Nutzen im Sinne des übergeordneten Ziels "Klimastabilität" eine Leitlinie sein. Wenn man der McKinsey-Studie über CO2-Reduktionen und ihre Kosten vertrauen darf, so muss festgehalten werden - da bin ich sogar mit Frau Diener einverstanden -, dass ohne volkswirtschaftlichen Schaden für die Schweiz weit mehr als 20 Prozent Emissionsreduktion in der Schweiz möglich sind. Aber es sind in dieser Studie bestimmte Bedingungen angenommen worden, und diese lauten eben: über eine längere Zeitperiode als bis 2020; das ist die eine Bedingung, und die andere ist: unter Inanspruchnahme der Kernkraft; das ist explizit mit diesem Szenario verbunden.

2. Inwieweit sollen Reduktionsleistungen angerechnet werden, die im Ausland erzielt wurden? Das wird auch in diesem Rat eine Grundsatzdiskussion auslösen. Hier muss klar und deutlich gesagt werden, dass es dem Klima egal ist, ob eine Tonne CO2 in Australien oder Kanada emittiert wurde, ergo ist es auch egal, ob eine Tonne in der Schweiz oder in Brasilien eingespart wurde. Mit dieser Erkenntnis ist es logisch, die Reduktionen dort zu realisieren, wo sie am günstigsten zu haben sind. Die Erfinder des Kyoto-Protokolls haben dies begriffen und haben deshalb die flexiblen Mechanismen CDM geschaffen und den internationalen Handel mit Emissionsrechten ermöglicht. Ich muss Ihnen sagen: Die schwierigste Frage in dieser Gesetzesvorlage ist natürlich die Geschichte mit dem schweizerischen und dem europäischen Emissionsrechte-Handelssystem. Wir müssen höllisch aufpassen, dass wir diejenigen, die es in der Schweiz bisher auf freiwilliger Basis getan haben - da kommt noch die staatspolitische Frage dazu -, nicht bestrafen, wenn wir den Übergang zum europäischen System machen. Ich muss Ihnen auch sagen, die Geschichte ist äusserst kompliziert und äusserst schwierig. Ich könnte Ihnen empfehlen, eine Doktorarbeit über diese beiden Emissionshandelssysteme, die Kompatibilität und das Zusammenführen mit ökologischen und ökonomischen Aspekten zu schreiben; Sie hätten dann keine Plagiatsverdachte zu gewärtigen, weil sich mit dieser Frage noch niemand ernsthaft und wissenschaftlich beschäftigt hat.

3. Wird das Gesetz hauptsächlich dazu genutzt, um einen Markt zu schaffen, Beispiele hierfür wären die Schaffung eines ETS oder der Handel mit freiwillig erfolgten Reduktionen? Oder wird das Gesetz dazu genutzt, dass staatliche Instanzen Geld verteilen können? Hier drin steckt die ganze Fundamentaldiskussion von planwirtschaftlicher Staatslenkung versus Markt, und aus liberaler Sicht ist natürlich der Markt zu bevorzugen.

4. Wie viel Aufwand wird getrieben, um gegenüber den vom Gesetz Betroffenen als verlässlich zu gelten bzw. Investitionssicherheit zu bieten? Hier ist es sehr wichtig, dass Vertrauen in den Gesetzgeber besteht. Firmen, die sich in der Vergangenheit proaktiv, positiv, also wirklich gut verhalten haben, z. B. CO2-Zielvereinbarungen mit dem Bund eingegangen sind, sollten nicht die Dummen sein, sondern von ihrem Verhalten profitieren können. Auf die Gesetzesrevision bezogen bedeutet dies, dass zum Beispiel bei der Zumessung von Emissionsrechten für diese Betriebe Kontinuität gegenüber dem Zustand im Jahr 2012 gewahrt wird.

5. Der letzte Punkt betrifft eine Frage, die wir in der Kommission nicht erörtert haben, die sich jetzt aber in der laufenden Diskussion stellt. Heute habe ich ein Mail von einem Staranwalt aus dem Kanton Aargau bekommen, und dessen Frage ist auch zu beantworten: Was passiert eigentlich mit Kompensationen im freiwilligen Bereich? Sie wissen, das Kyoto-Protokoll und die flexiblen Mechanismen beschränken sich auf die Treibhausgase CO2, CH4, N2O, HFC, PFC und SF6. [PAGE 113] Andere Gase wie FCKW sind für Klima und Umwelt jedoch ebenso schädlich, habe ich einmal gelernt.

Auch wenn sich die Schweiz Kompensationen durch Unternehmen mit den Zertifikaten aus dem freiwilligen Markt nicht an ihre Kyoto-Verpflichtungen anrechnen lassen kann, sind diese bereits heute erheblich, und es rechtfertigt sich, dieses Volumen an hochwertigen Kompensationen zumindest auf politischer Ebene aufzuführen; ich habe also die Vorstellung einer Art zusätzlicher nationaler CO2-Buchhaltung, wo man eben diese freiwilligen Massnahmen im FCKW-Bereich - die sind im Kyoto-Protokoll nicht enthalten - ebenfalls anrechnen lassen kann. Im Hinblick darauf, dass gerade in der Schweiz grosse Projekte im Bereich der freiwilligen Kompensation realisiert werden, drängt sich eine solche CO2-Buchhaltung geradezu auf.

Zum Schluss: Die gegenwärtige Klimapolitik macht mir Sorgen, weil sie per se auf sehr unsicheren Prognosen beruht, deren Ergebnisse aber sehr oft - das wird auch heute wieder getan - mit dogmatischer Gewissheit verkauft werden. Unsere Politik muss hier bei der Forschungsförderung vermehrt darauf achten, dass pluralistische Diskussionen möglich sind, dass keine Denkverbote installiert werden und dass nicht nur Institutionen gefördert werden, die ein Interesse daran haben, dass Katastrophenszenarien Verbreitung finden, weil dies die eigene Subventionierung weiter sicherstellt.