Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-03-07
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-07
Wortprotokoll
Ich werde meinerseits hier nicht zu einem Höhenflug ansetzen und auch keinerlei Emotionen wecken. Ich möchte im Rahmen des Eintretens lediglich eine Frage stellen. Worum geht es mir? Es geht um eine tatsächlich eher handwerkliche Frage, nämlich jene, was dieses Gesetz unter Inland und was es unter Ausland versteht. Das ist eine einfache Frage, aber sie ist von Belang für alles, was wir nachher behandeln.
Ich hatte das Vergnügen, als Ersatzmitglied an der zweiten Sitzung der Kommission teilzunehmen, das heisst, nach dem Eintreten. In der Detailberatung war man bereits bei Artikel 3 angelangt, und damit war Artikel 2 schon vorbei. Artikel 2 enthält in den Absätzen 3 und 4 Begriffe, die etwas mit Inland und Ausland zu tun haben. Es wird gesagt, was Emissionsrechte sind, nämlich Berechtigungen, die vom Bund oder von Staaten mit vom Bundesrat anerkannten Emissionshandelssystemen zugeteilt werden. Ist das jetzt Inland oder Ausland? In Absatz 4 sind die im Ausland erzielten Emissionsverminderungen usw. erwähnt. Das war alles bereits vor meiner Sitzungsteilnahme behandelt worden. Trotzdem habe ich mir dreimal, wenn ich richtig gezählt habe, erlaubt, die Frage zu stellen, was Inland und was Ausland sei. Ich habe Auskünfte erhalten, die mich ganz am Schluss eben nicht voll befriedigen konnten bzw. die bei mir viele Unsicherheiten zurückliessen. Es wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass zurzeit all das, was ausserhalb der Schweiz an Reduktionsleistung erbracht werde, sei es in China, sei es im Emissionshandelssystem der EU, aus heutiger Optik Ausland sei.
Es wurde dann gesagt, mit dem Massnahmenpaket des Bundesrates mit nur einem Drittel Auslandanteil hätten wir ja einen Spielraum, was wir als Inland und was wir als Ausland bezeichnen wollten. Es wurde auf eine gezielte Frage, die sich auf die Elektrizitätsproduktion bezog, gesagt, dass man in diesem kleinen Sektor eine relativ liberale Auffassung von Inland und Ausland habe, man solle deshalb die Grenze von 50 Prozent nicht überstrapazieren. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Frage, was Auslandtitel seien, möglicherweise nicht restlos geklärt sei, weil es davon gemäss der Beratung im Nationalrat mindestens drei gäbe. Es wurde zum Emissionshandel auch gesagt, und darum geht es ja dann hier, es sei dies eine politische Frage, die aber auch eine technische Dimension habe, da es nämlich darum gehe, wer die Entscheidkompetenz habe.
Wollen Sie jeden Schritt politisch entscheiden oder gibt es gewissermassen Abkürzungen, die man ohne Grundsatzdebatte einschlagen will? Diese Frage stelle auch ich mir. Gibt es hier bezüglich der Definition, was Ausland und was Inland ist, tatsächlich irgendwelche Prozedere, gemäss welchen man dann ohne Grundsatzdebatte - das bedeutet ja eigentlich ohne Parlament und ohne Volk - Abkürzungen einschlagen kann? Wir werden uns schon bei Artikel 3 ganz intensiv [PAGE 116] mit diesem Punkt zu beschäftigen haben und dann in der Folge natürlich wieder.
Ich habe auch festgestellt, dass die Kommission die Kompetenzdelegation an den Bundesrat, mit der dieser bilaterale Abkommen abschliessen kann, streichen will. Was bedeutet jetzt Inland unter diesem Vorzeichen? Ist mit Inland schlussendlich allein die Schweiz gemeint, oder ist es - wie es Herr Büttiker gesagt hat - inklusive Brasilien zu verstehen? Bedeutet Inland nur im Rahmen der möglichen Abkommen im Europabereich? Das kann dann aber auch vom Atlantik bis zum Ural sein, um eine alte Redewendung wieder einmal in den Mund zu nehmen. Was gilt hier? Was für eine Mechanik ist tatsächlich vorgesehen? Und wer ist zuständig? Gibt es dann referendumsfähige Genehmigungen, Erlasse des Parlamentes? Und was gibt es nicht?
Mir scheint diese Frage doch einigermassen wichtig zu sein. Sie ist wichtig im Hinblick auf unsere Beratung, aber auch im Hinblick auf ein mögliches Referendum. Wie wollen Sie dem Volk erklären, wie die ganze Geschichte funktioniert, wenn Sie nicht mit kurzen Worten sagen können: Inland meint in diesem Gesetz dieses, und Ausland meint jenes. Ich bin froh, wenn wir gewissermassen ex officio heute etwas dazu hören. Es muss nicht eine Doktorarbeit sein, wie Kollege Büttiker gesagt hat. Aber ich möchte klarer sehen, und ich nehme an, dieser Rat insgesamt. Danke für eine Erläuterung!