Heberlein Trix · Nationalrat · 2001-05-07
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-05-07
Wortprotokoll
Die Höhe des Beitragssatzes der Selbstständigerwerbenden war bereits anlässlich der 10. AHV-Revision ein grosser Diskussionspunkt. Er wurde schliesslich fallen gelassen, um die Vorlage nicht zu gefährden. Seit 1969 kennt die AHV diesen geringeren Beitragssatz von 7,8 Prozent gegenüber 8,4 Prozent der Angestellten. Begründet wurde der unterschiedliche Beitragssatz mit dem Fehlen der Möglichkeit der beruflichen Vorsorge bei Selbstständigerwerbenden. Auch die unterschiedliche Berechnungsweise der Beiträge für Selbstständig- und Unselbstständigerwerbende muss mit einbezogen werden - ich möchte hier nicht auf die Details eingehen.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit, der von der FDP-Fraktion mehrheitlich mitgetragen wird, bedeutet für das Gewerbe eine Mehrbelastung; dessen sind wir uns bewusst. In Kombination mit den IV- und EO-Beiträgen kommt man dann auf 9,8 Prozent, eine Grenze, die sicher nicht überschritten werden darf. Die mathematische Gleichstellung würde einen Betrag von 8,06 Prozent ausmachen - auch wenn wir hier von einem einzelnen Experten zwei verschiedene Berechnungsweisen bekommen haben! Was wir dann noch zugeschickt erhielten, berührte uns etwas komisch, nachdem eine erste Berechnungsart bereits andere Resultate ergeben hatte.
Unterdessen haben jedoch Selbstständigerwerbende die Möglichkeit der beruflichen Vorsorge. Sie soll im Rahmen der laufenden BVG-Revision auch für tiefe Einkommen ermöglicht werden. Im Rahmen der dritten Säule stehen Selbstständigerwerbenden weiter gehende Möglichkeiten zur Verfügung - auch steuerlich -, als dies bei Angestellten der Fall ist. Sie haben eine breitere Palette von Abzugs- und Sparmöglichkeiten. Die Mehreinnahmen von rund 74 Millionen Franken pro Jahr sind im Sinne der Opfersymmetrie gerechtfertigt; wir verlangen auch von den Rentnern Opfer, wir verlangen insbesondere von den Frauen Opfer. Frau Polla, auch wenn wir selber als Selbstständigerwerbende dafür eintreten müssten, sind wir mehrheitlich bereit, diese Idee der Opfersymmetrie mitzutragen. Sie entspricht den veränderten Rahmenbedingungen. Abzulehnen ist klar der Antrag der Minderheit I (Maury Pasquier), der eine unverhältnismässige Erhöhung bedeuten würde.
Bei Artikel 9bis, der, wie erläutert wurde, eine völlig andere Thematik betrifft, möchte ich nicht auf die Details eingehen. Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit. Die Kommissionssprecher werden dort dann die notwendigen Erläuterungen machen.
Bei Artikel 8 hat die Mehrheit der FDP-Fraktion - bei fünf Gegenstimmen, die für den Antrag der Minderheit II (Bortoluzzi) abgegeben wurden - dem Antrag der Kommissionsmehrheit zugestimmt. Für die Minderheit der FDP-Fraktion hat nun noch Herr Triponez das Wort.