Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-03-08
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-08
Wortprotokoll
Bei der Beratung dieses Artikels lag ein Hauptproblem darin, dass hier gleichsam vorausgesetzt wird, dass ein EU-Emissionshandelssystem besteht und wir uns diesem System anschliessen werden. Damals war noch nicht über Artikel 42 bzw. über die Frage, ob ein solches Abkommen so oder so vor das Parlament kommen und von ihm genehmigt werden muss, entschieden.
Die Situation ist nun die, dass bezüglich dieses EU-Emissionshandelssystems, wie es heute zu sein scheint, auf Schweizer Seite doch einige Bedenken bestehen. Diese Bedenken bestehen insbesondere darin, dass sich im EU-Emissionshandelssystem industriepolitische Massnahmen zugunsten der EU auswirken und uns beeinträchtigen könnten. Deshalb kam man zur Auffassung, dass es richtig wäre, eine Lösung zu finden, bei welcher den Schweizer Unternehmen die Möglichkeit offensteht, sich für das eine oder für das andere System zu entscheiden. Zu wissen ist, dass wir ein schweizerisches Emissionshandelssystem haben. Das schweizerische Emissionshandelssystem ist so konzipiert, dass es den Gegebenheiten unseres Landes optimal Rechnung trägt. Es ist also nicht so, dass ein Unterstellen unter das schweizerische System gleichsam ein Ausweg oder eine Ausflucht gegenüber irgendwelchen klimapolitischen Zielsetzungen wäre. Man glaubt, wenn man diesen Weg als richtig erachtet, einfach, dass dies die schweizerischen Gegebenheiten sein sollten.
Um Ihnen im Detail zu zeigen, worin die Bedenken bestehen, weise ich darauf hin, dass die Benchmark-Bestimmungen, das heisst also die Schwelle, bis zu welcher man Emissionen ausstossen kann, in der EU noch nicht in einer Art und Weise feststehen, wie wir sie kennen müssten, um zu entscheiden, ob sie richtig oder falsch sind. Weiter neigt die Schweiz heute dazu, auch kleinere Unternehmen dem Emissionshandelssystem zu unterstellen, schon ab 10 000 Tonnen, währenddem die Grenze der EU bei 25 000 Tonnen CO2 liegt.
Wir gehen, vielleicht vereinfacht gesagt, von der Situation aus: Wir regeln hier etwas, das aufgrund eines allfälligen EU-Abkommens später anders aussehen könnte. Wir müssen jetzt aber irgendwelche Entscheidungen treffen. Wir sagen: Lasst uns doch abwarten, was das EU-System bringt, was die Verhandlungen ergeben. Bei den Verhandlungen kann allenfalls die Wahlmöglichkeit erreicht werden; das wissen wir derzeit noch nicht. Wenn aufgrund einer genauen Kenntnis des Abkommens dann klar ist, was Sache ist, dann ist es für uns auch möglich, eine Regelung zu treffen. In der derzeitigen Situation ist die Sache zu undurchschaubar, als dass wir gleichsam bereits vorsorglich Regelungen für ein Abkommen treffen könnten, das uns noch nicht in allen Details bekannt ist.