Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-08
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-08
Wortprotokoll
Herr Hess hat Recht, man muss seinen Antrag unterstützen. Wir brauchen das CO2-Gesetz als Ablösung der bisherigen Kyoto-gestützten Regelung. Somit muss es am 1. Januar 2013 in Kraft treten können. Es braucht auch für die Gebäudeprogramme, wenn Sie sie verstetigen wollen, eine Rechtsgrundlage - das ist dieses Gesetz.
Über die Volksinitiative ist, wenn sie nicht zurückgezogen wird, eine Volksabstimmung durchzuführen. Das ist frühestens im Juni 2012 möglich; wenn Sie die Frist verlängern, ist es ein Jahr später. Wenn die Initiative angenommen würde, würde sich im Wesentlichen das Reduktionsziel verändern, das dann in der Verfassung fix auf 30 Prozent festgelegt würde. Das heisst, wir müssten dieses Gesetz dann wegen dieses Ziels revidieren. Die Massnahmen, die Sie [PAGE 156] beschlossen haben, würden dann einfach intensiver ausfallen, insbesondere was die Höhe der Abgaben angeht. Das ist die Konsequenz. Das ist aber kein Grund, die beiden Dinge miteinander zu verknüpfen.
Ich empfehle Ihnen hier, dem Antrag Hess zuzustimmen und damit dem Bundesrat zu folgen.