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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-08

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-08

Wortprotokoll

Wir haben den Antrag Freitag auch gestern erhalten und haben ihn einmal in dieser kurzen Zeit geprüft. Ich glaube, Einigkeit besteht im Ansatz darin, dass wir jeweils Unternehmen befreien wollen, welche energie- und CO2-intensiv sind. Das Grundsatzkonzept stimmt überein. Heute haben wir ja rund tausend Unternehmen, die befreit sind, wenn sie eben ein Reduktionsziel vereinbaren und ihren CO2-Verpflichtungen anderweitig nachkommen; auch hier: keine Differenz. Wir wollen auch inskünftig den Kreis der Befreiten nicht einschränken oder am bisherigen Modus etwas ändern.

Bei unserem System ist der Bundesrat diejenige Behörde, welche definiert, wer zu diesen bestimmten Wirtschaftskreisen gehört, die energieintensiv sind. Beim Antrag Freitag ist es so definiert, dass der Kreis auf Gesetzesebene bestimmt würde, aber er ist natürlich auch mit einem Potenzial der Ausweitung der Anzahl der von der Abgabe befreiten Unternehmen verbunden. Wir erachten, wenn wir überlegen, wie das dann im Vollzug wäre, Ihren Antrag als bürokratischer, denn der Bund müsste ja dann trotzdem bei jedem Unternehmen die Höhe der Abgabe, die Höhe der Rückverteilung vergleichen, erkennen, analysieren, damit er dem Gesuch auf Rückerstattung Folge leisten könnte. Das ist dann trotzdem ein relativ grosser Aufwand. Insofern glauben wir: Weil ja dann alle Unternehmen befreit werden, welche Ihr Kriterium erfüllen, besteht auch ein gewisses Organisationspotenzial, die Höhe der Abgabe so hoch zu konstruieren, etwa indem Hauseigentümer sich zu einer Einzelfirma zusammenschliessen würden und sich dadurch befreien könnten; das ist natürlich auch noch ein Element, das zu berücksichtigen ist.

Ich kann Ihnen derzeit nicht genauer sagen, wie gross der Kreis der Unternehmen wäre, würde man Ihrer Formulierung folgen. Wir schätzen ihn aber grösser ein als bei der Formulierung des Bundesrates. Ebenfalls schätzen wir den Vollzugsaufwand grösser ein als bei der Formulierung des Bundesrates. Deshalb meinen wir: Mit der Zusicherung, dass wir hier nicht irgendeine Praxisänderung gegenüber heute im Auge haben, sollten die Unternehmen eigentlich beruhigt sein, dass dieser Modus der Abgabebefreiung inskünftig auch unter dem neuen Gesetz zur Anwendung kommt. Ich finde das eine begrüssenswerte Idee. Ich glaube aber, dass sie, wenn man sie bis zum Schluss durchdenkt, nicht von wesentlichen Vorteilen gegenüber dem heutigen System geprägt ist.

Wenn Sie eine vertiefte Auseinandersetzung wünschen, dann müssen Sie eine Differenz schaffen; dann können wir das nochmals genauer anschauen. Wahrscheinlich wird bei diesem Artikel ja sowieso eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates bestehen.