Reimann Maximilian · Ständerat · 2011-03-09
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-09
Wortprotokoll
Die Kommissionsminderheit besteht aus Kollege Hannes Germann und mir. Sie beantragt Ihnen wie gehört, der Initiative des Kantons Aargau Folge zu geben. Auch ich betone, dass es hier nicht primär um das religiös motivierte Burka- oder Niqab-Verbot, sondern um ein generelles Verhüllungs- bzw. Vermummungsverbot im öffentlichen Raum geht. Ursprünglich ging es dem Grossen Rat des Kantons Aargau effektiv um ein Burka-Verbot, in einer zweiten Lesung änderte er die Vorlage aber zur heutigen Standesinitiative ab. Da steht ganz klar die öffentliche Sicherheit im Brennpunkt des Interesses. Die religiös motivierte Ganzkörper- bzw. Gesichtsverhüllung spielt nur mehr eine untergeordnete Rolle. Es gibt in unserem Land, wir haben es gehört, nur sehr wenige Menschen, die sich aus einem religiösen Grund verhüllen wollen oder dazu gezwungen werden, sich also verhüllen müssen.
Es geht nun also in erster Priorität ganz klar um kriminelle oder gewalttätige Chaoten, die vermummt und damit für die Öffentlichkeit unkenntlich, ihr Unwesen treiben und Schandtaten, kriminelle Akte oder gar Terroranschläge begehen. Auch nicht betroffen sind all jene Fälle - das ersehen Sie aus dem Text der Standesinitiative ganz klar, der Kommissionssprecher hat schon gebührend darauf hingewiesen -, in denen eine Gesichtsverhüllung angebracht ist. Nebst Fastnachtsmasken und medizinischen Gesichtsverbänden ist da insbesondere die Winterbekleidung zu nennen, darauf sei auch von mir noch einmal klar hingewiesen. Es geht uns also einzig und allein um die öffentliche Sicherheit.
Diese wird nun in zunehmendem Masse gefährdet durch vermummte Chaoten und Täter. Das darf ein Rechtsstaat nicht dulden, nicht zulassen. Da besteht Handlungsbedarf; unsere Bürgerinnen und Bürger rufen nach Handlung. Umso erstaunter war die Minderheit der Kommission, dass es die Mehrheit anders sieht, anders vor allem in dem Sinn, dass sie den Standpunkt vertritt, die heutigen Regelungen in den Kantonen würden genügen. Dem ist unserer Ansicht nach leider nicht so. Wir haben Kantone mit Vermummungsverbot, wir haben solche ohne Vermummungsverbot, und wir haben solche, die mangels nationaler Gesetzgebung nun am Legiferieren für ein solches Verbot sind.
Nehmen Sie nur einmal den Fall des Basler Fussballstadions St.-Jakob-Park, ein Ort, wo vermummte Hooligans immer wieder ihr Unwesen treiben oder Vorbereitungen dafür treffen. Das Stadion steht praktisch auf der Kantonsgrenze von Basel-Stadt und Baselland. Basel-Stadt kennt ein Vermummungsverbot, Baselland nicht. Da drängt sich doch förmlich eine nationale Regelung, eine einheitliche Lösung auf. Oder schauen Sie sich einmal all jene kantonalen Regelungen genauer an, die wohl ein Vermummungsverbot kennen, aber dieses - und das ist das Entscheidende - auf die Teilnahme an bewilligungspflichtigen Veranstaltungen oder Kundgebungen beschränken. Das kann doch nicht genügen! Die gewaltbereiten Chaoten, Hooligans usw. sind doch via Handy und Internet bestens miteinander vernetzt. Sie können sich in kürzester Zeit besammeln, wo immer das ist, Bewilligung hin oder her. Aus solchen Ad-hoc-Demonstrationen entstehen dann eben sehr schnell Krawalle, Saubannerzüge usw., bei denen dann im Schutz der Vermummung die öffentliche Sicherheit massiv gestört wird, fremdes Eigentum ohne jeglichen Respekt beschädigt oder zertrümmert wird und auch vor Attacken auf Personen nicht mehr zurückgeschreckt wird.
Dann wurde in der Kommission gesagt, und Sie haben es vorhin auch wieder gehört, ein Vermummungsverbot sei in der Praxis nicht oder nur sehr schwer durchsetzbar. Ich stelle vielmehr fest, dass es nicht so sehr an der Durchsetzbarkeit mangelt als vielmehr am Willen der politischen Vorgesetzten, den Einsatzbefehl zu erteilen. Diese behördlichen Vorgesetzten - also die Polizeidirektoren und nicht die Polizeikommandanten - verbindet, wie leicht erkennbar und beweisbar ist, halt oft auch eine gewisse gesellschaftspolitische Affinität mit den Tätern, mit den Aktivisten. Man drückt vorerst einmal ein Auge zu, lässt die Aktivisten vorerst machen und kommt zu spät, erst dann, wenn die Sache bereits explodiert ist - mitunter im wahrsten Sinne des Wortes. Deshalb drängt sich eine nationale Lösung, die auch Durchsetzungsregeln und Strafandrohungen enthält, förmlich auf.
Abschliessend noch ein Blick auf jenes Ereignis, das nach der Behandlung dieses Geschäftes in der vorberatenden Kommission am 20. Januar vorgefallen ist; am 20. Februar sind wir noch einmal wegen des Briefes an die Justizministerin darauf zurückgekommen. Ich meine die Attacke von Ende Januar auf unseren Nationalratskollegen Hans Fehr. Herr Fehr wurde auf dem Anmarsch zur Albisgüetli-Tagung von vermummten Chaoten spitalreif geschlagen. Das in unmittelbarer Nähe von Polizeikräften, die allerdings nur den [PAGE 187] Auftrag hatten, allfällige Attacken auf das Veranstaltungslokal zu verhindern! Das Zürcher Strafgesetz aus dem Jahr 2006 kennt ein Vermummungsverbot, nicht nur bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen, sondern sogar generell bei Menschenansammlungen auf öffentlichem Grund. Ob diese Voraussetzung im Fall von Hans Fehr gegeben war, habe ich nicht zu beurteilen, das ist die Sache anderer Behörden. Tatsache ist aber, dass Nationalrat Fehr am 3. März eine Motion eingereicht hat, worin baldmöglichst eine Vorlage für ein nationales Vermummungsverbot verlangt wird. 134 - 134! - weitere Nationalrätinnen und Nationalräte aus allen Fraktionen haben seinen Vorstoss mitunterzeichnet. Somit ist die Forderung in der Volkskammer absolut mehrheitsfähig. Man erachtet dort ein nationales Vermummungsverbot als unerlässlichen Schritt zur Durchsetzung unseres Rechtsstaates.
Sollte man das heute in unserem Rat anders sehen, dann wird er sich in absehbarer Zeit erneut mit der Materie zu befassen haben, dann nämlich, wenn die Motion Fehr Hans 11.3043, "Nationales Vermummungsverbot", im Ständerat zur Beratung ansteht. Ersparen Sie uns unnötige Zusatzschlaufen, und stimmen Sie dieser Standesinitiative zu, die weitgehend deckungsgleich mit dem Vorstoss von Hans Fehr ist.
Und sollte, wie der Kommissionssprecher angeführt hat, ein nationales Vermummungsverbot einer Verfassungsänderung bedürfen, dann können wir entsprechend handeln. Wir sind ja der nationale Gesetzgeber, wir können das in Ausführung der Standesinitiative beschliessen. Oder - und auch das schliesse ich nicht ganz aus - wir können das auf dem Weg einer Volksinitiative zustande bringen. Davon bin ich überzeugt: Eine solche Volksinitiative würde vom Schweizervolk hochkant angenommen.