Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-16
Wortprotokoll
Die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich sieht ja vor, dass die ersten beiden Wirksamkeitsberichte darüber Aufschluss geben, wie sich der Übergang zum NFA auswirkt. Es wurde zum Beispiel auch analysiert, ob die Haushaltneutralität gegeben ist. Wir haben festgestellt, dass diese zulasten der Kantone nicht gegeben ist, und darum haben wir jetzt einen entsprechenden Vorschlag gemacht, um das auszugleichen.
Der Antrag der Minderheit Schelbert sieht vor, dass diese Auswirkungen des NFA immer wieder untersucht werden. Das ist aus verschiedenen Gründen gar nicht möglich. Der Übergang zum NFA hat ab dem 1. Januar 2008 zu einer Aufgabenteilung geführt und auch zu einem neuen Finanzausgleich. Eine regelmässige Untersuchung der Auswirkungen dieses Übergangs, in den folgenden Jahren oder auch in vier und acht Jahren, würde bedeuten, dass wir immer wieder eine hypothetische Situation annehmen müssten, nämlich: Wie wäre es, wenn der NFA nicht in Kraft getreten wäre? Und wie sieht das in zwölf oder sechzehn Jahren aus? Das ist nicht möglich, weil uns dazu die Datengrundlagen fehlen.
Im Übrigen, es ist gesagt worden, wäre das auch nicht sehr sinnvoll, weil die Aufgabenbereiche und die Kompetenzen von Bund und Kantonen sich ständig ziemlich stark ändern. Es ist schon heute nicht mehr klar eruierbar, welches die Folgen des NFA sind und welches die Folgen anderer Gesetzgebungen, die wir erlassen haben. Noch schwieriger wäre es, wenn wir das auf die Entwicklung in den Städten und Gemeinden herunterbrechen wollten; denn direkte Partner im NFA sind Bund und Kantone, und in den Kantonen wird der NFA auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt, das ist klar. Natürlich wäre es sinnvoll und wünschbar, dass die Kantone den NFA in etwa gleich umsetzen und vor allem auch die grossen Städte und Gemeinden mit einbeziehen würden, aber das ist Sache der Kantone.
Was wir untersuchen könnten, wäre die Entwicklung in verschiedenen Aufgabenbereichen - Ausgaben und Einnahmen. Was wir nicht machen können, ist ein direkter Rückschluss auf den Wechsel, weil wir dazu immer wieder die hypothetische Situation aufrechnen müssten: Wie wäre es, wenn es den NFA heute nicht gäbe, aber alle anderen Entwicklung trotzdem vorangegangen wären?
Das ist nicht möglich. Das können wir nicht machen. Das Einzige, was wir machen können, ist, in den verschiedenen Aufgabengebieten von Bund, Kantonen und Gemeinden zu schauen, wie sich die Felder der Ausgaben und Einnahmen verändert haben.
Ich möchte Sie darum bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Ich verstehe ihn an sich, aber ich sage Ihnen, dass das Geforderte nicht machbar ist.