Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-03-16
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-03-16
Wortprotokoll
Hier geht es nun um die zentrale Auseinandersetzung mit Bezug auf den Lastenausgleich. Ausgangspunkt ist: Der Bund stellt den Kantonen zusätzliche Mittel von 112 Millionen Franken zur Kompensation der Abweichung von der Haushaltneutralität zur Verfügung. Er wollte die Mittel wie folgt aufteilen: 81,2 Millionen Franken zuhanden des Ressourcenausgleichs, 30,8 Millionen Franken zuhanden des Lastenausgleichs, fifty-fifty verteilt auf den soziodemografischen Lastenausgleich und den geografisch-topografischen Lastenausgleich.
Worum geht es nun bei meinem Antrag? Neu eingeführt wurde mit dem NFA der soziodemografische Lastenausgleich. Er will vor allem die Sonderlasten vorab der [PAGE 459] Kernstädte abgelten; Sonderlasten, die sich einerseits aus der spezifischen soziodemografischen Struktur vorab der Kernstädte ergeben, aber auch aus zusätzlichen zentralörtlichen Aufgaben, die diese Städte in ihrem jeweiligen Kanton zu übernehmen haben. Ein Teil dieser Aufgaben wird interkantonal über Abkommen abgegolten, aber es bleibt eine Lücke. An sich war schon immer klar, dass der soziodemografische Ausgleich höher dotiert werden muss, als er im ersten NFA dotiert wurde, nämlich anders als fifty-fifty. Dass diese Fifty-fifty-Lösung zustande kam, ist eigentlich einer politischen Lösung zu verdanken. Man sagte, der alte Berggebietausgleich des alten NFA müsse nun in den geografisch-topografischen Lastenausgleich übergeführt werden, und einigte sich auf diese Fifty-fifty-Lösung; im Wissen, dass sie eigentlich falsch ist, wenn man die tatsächlichen Kosten zugrunde legt.
Inzwischen liegt eine Studie von Ecoplan vor, die das bestätigt. Auch der Bundesrat bestreitet in seinem Wirkungsbericht ja eigentlich nicht, dass mit dem soziodemografischen Ausgleich nur 8 Prozent und mit dem geografisch-topografischen Ausgleich nur 22 Prozent der Lasten abgegolten werden. Wenn man eine Aufteilung nach diesem Bericht vornehmen müsste, müsste sie im Verhältnis 27 zu 73 zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs vorgenommen werden.
Nun geht es diesbezüglich um zwei Fragen. Die erste lautet: Wie steuert man das zukünftig? Dazu liegt heute kein Antrag vor. Die zweite Frage lautet: Wäre es nicht angebracht, dass wenigstens bei der Verteilung der 112 Millionen Franken der soziodemografische Ausgleich verstärkt würde und die Kernstädte zumindest in einem gewissen Umfang erhielten, was ihnen zusteht? Für den geografisch-topografischen Ausgleich stünde weiterhin zur Verfügung, was jetzt zur Verfügung steht, also eigentlich mehr, als den Nehmerkantonen dafür zusteht, aber es würde - nur mit Bezug auf die 112 Millionen Franken - eine gewisse Korrektur vorgenommen.
Es ist richtig, dass die Geberkantone dies zu einer Kernfrage der ganzen Vorlage gemacht haben. Es ist richtig, darauf hinzuweisen, dass es hier um eine wesentliche Weichenstellung für die Zukunft der Schweiz geht, und zu verlangen, dass die Sonderlasten, die die Kernstädte zu tragen haben, tatsächlich abgegolten werden. Sie werden ja, wenn der Antrag durchgeht, nur zu einem geringen Teil abgegolten.
Zudem ist es auch eine Standortfrage: Der Standortwettbewerb ist nicht nur ein Wettbewerb zwischen Kantonen, in dem es um Steuerfüsse geht. Der Standortwettbewerb ist auch ein Wettbewerb der grossen Zentren dieses Landes mit dem Ausland bezüglich "Fitness". In diesem Wettbewerb können die Geberkantone und ihre Städte nur bestehen, wenn sie tatsächlich erhalten, was ihnen zusteht.
Es ist eine zentrale Frage, über die Sie heute entscheiden. Sie ist unabhängig davon zu beantworten, ob ein Kanton Geber- oder Nehmerkanton ist. Es geht um Kerninteressen der Schweiz, es geht darum einzusehen, dass die Infrastruktur der Kernstädte für dieses Land ein wesentlicher Zukunftsfaktor ist.