Stahl Jürg · Nationalrat · 2001-05-08
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-05-08
Wortprotokoll
Die Angleichung der Witwen- an die Witwerrente mit einer vernünftigen Übergangsregelung ist vertretbar, aber anhand dieses Beispiels werden die Konsequenzen des Gleichstellungspostulates klar aufgezeigt - das ist und bleibt ein hochsensibles Thema.
Der Bundesrat geht in seinem Entwurf mit der Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Witwenrente sehr weit. Für die Mehrheit der SVP-Fraktion ist jedoch die Lösung durch die grosszügigen Übergangsbestimmungen trag- und vertretbar. [PAGE 435]
In der Kommission habe ich mit einem Antrag zu Artikel 24a eine Lösung zu finden versucht, die eben die Witwe in einer besseren Form oder durch eine bessere Möglichkeit besser stellt. In Anbetracht dessen, dass unser Minderheitsantrag vom Entwurf des Bundesrates nur unwesentlich abweicht, ziehe ich ihn zugunsten des Antrages der Minderheit IV (Triponez) zurück.
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Mehrheit der SVP-Fraktion den Antrag der Minderheit IV ebenfalls unterstützt. Wir teilen die Ansicht, dass den Witwen, die beim Erwachsenwerden ihres jüngsten Kindes das 50. Altersjahr noch nicht überschritten haben, ein beruflicher Wiedereinstieg zugemutet werden kann. Das ist eine schwierige Geschichte und eine Herausforderung. Aber wir müssen auch die veränderten Bedingungen und die veränderten gesellschaftlichen Formen berücksichtigen. Ich bin überzeugt, dass wir dieses Einsparungspotenzial dann nach dieser Übergangsfrist, die grosszügig ausgelegt ist, zur Sicherung der übrigen Renten zur Verfügung haben werden.