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Baumann Stephanie · Nationalrat · 2001-05-08

Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-08

Wortprotokoll

Witwen sind Frauen von verstorbenen Männern. Ein Satz, der zwar nicht von mir stammt, der aber kurz zusammenfasst, was zu diesem Thema mindestens im Rahmen dieser AHV-Revision gesagt werden muss. Dies, weil die finanzielle Situation einer Witwe untrennbar verknüpft ist mit der finanziellen Situation ihres verstorbenen Ehemannes, seinem Beruf, seiner Situation, seiner Stellung in der Gesellschaft und auch mit der Art und Weise, wie sie beide ihr gemeinsames Leben organisiert haben - natürlich immer im Rahmen der heutigen Möglichkeiten bezüglich Arbeitsmarkt und Kinderbetreuungsplätze.

Wenn wir also heute darüber diskutieren, wieweit eine Witwenrente noch notwendig ist, dürfen wir uns nicht von Wunschvorstellungen leiten lassen, sondern müssen uns an der real existierenden Ungleichstellung orientieren.

Frauen verfügen nach wie vor im Durchschnitt über eine schlechtere Berufsausbildung und verdienen weniger als die Männer. Natürlich hoffen wir, dass dies nicht immer so bleibt, aber wir diskutieren heute über die Abschaffung der Witwenrente oder über ihre Teilabschaffung. Wir müssen deshalb heute entscheiden, ob wir die Witwen dafür bestrafen sollen, dass die gesellschaftliche und wirtschaftliche Realität noch nicht unseren Vorstellungen entspricht, und ob wir darauf hoffen dürfen, dass sich dadurch, dass wir in der AHV die formale Gleichstellung verankern und den Witwen die Renten wegnehmen, die Realität schon unseren Vorstellungen anpassen wird.

Der Bundesrat hat diesen Weg gewählt und damit zulasten der Frauen 800 Millionen Franken hereingeholt. Die Kommissionsmehrheit will die Frauen nur mit einer halben Milliarde Franken belasten, unterliegt aber auch der gleichen Logik: zuerst die formale Gleichstellung, die reale Gleichstellung kommt dann schon. Der Antrag der Minderheit III (Meyer Thérèse) macht noch eine kleine Zusatzkorrektur von 70 Millionen Franken für Kinder in Ausbildung bis zum Alter von 25 Jahren.

Aber diese Abschwächungsanträge bedeuten nach wie vor, dass man Frauen bestraft, die in jungen Jahren Kinder hatten, sich hauptsächlich der Kinderbetreuung widmeten und deshalb vielleicht auf eine bessere Ausbildung, auf Berufserfahrung und Karriere verzichtet haben. Ob sie nun mit 45 oder mit 50 Jahren Witwe werden, ob sie ab und zu einen Teilzeitjob gehabt haben, spielt bezüglich ihrer weiteren beruflichen Aussichten keine grosse Rolle. Sie haben so oder so eine Lücke, die sie gar nie mehr aufholen können. Entsprechend werden auch ihre Anstellungschancen sein, entsprechend hoch oder eben tief auch der Lohn, entsprechend hoch oder tief eben auch die Pensionskassenleistungen.

Witwen sind Frauen von verstorbenen Männern, das hat noch eine weitere Bedeutung: Das Risiko, noch vor dem Erreichen des Rentenalters Witwe zu werden, ist für die Frau eines Arbeiters höher als für die Frau eines Akademikers. Das bedeutet für diese Frauen gleichzeitig auch kleinere Ersparnisse und schlechtere Pensionen. Sollen diese Frauen jetzt, nachdem sie ihre Kinder grossgezogen haben und mangels guter Ausbildung oder von Krippenplätzen ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben, auf das Recht auf eine Rente verzichten müssen? Dabei darf nicht vergessen werden, dass diese Rente ohnehin nicht den Existenzbedarf deckt, sondern nur als Zustupf zu einem schlecht bezahlten Job dienen kann.

Wer also den Entwurf des Bundesrates, die Anträge der Kommissionsmehrheit und der Minderheit III (Meyer Thérèse) unterstützt, bringt Frauen, die Kinder grossgezogen haben, in finanzielle Not. Der einzige Ausweg aus dieser unmöglichen Situation ist der Antrag der Minderheit I (Maury Pasquier), der beim geltenden Recht bleiben will, oder aber auch der Kompromissantrag der Minderheit II (Guisan), welcher nur die kinderlosen Frauen betrifft und eine Besitzstandsgarantie und auch eine Übergangszeit vorsieht. Diesem Kompromissantrag der Minderheit II können wir auch zustimmen.