Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2011-03-17
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-17
Wortprotokoll
Wir hatten gestern ja Gelegenheit, die ausserordentlichen Vorkommnisse in der arabischen Welt zu besprechen, sodass wir uns heute bei der Besprechung des aussenpolitischen Berichtes sozusagen wieder dem Courant normal zuwenden können. Ich benutze die Gelegenheit gerne, um ein paar Bemerkungen zu den europapolitischen Aspekten des Berichtes zu machen. Es ist ja unverkennbar Sand im Getriebe, wir haben unverkennbar grosse Mühe, mit der Europäischen Union überhaupt wieder in Verhandlungen zu treten. In dieser Phase ist es mir ein Anliegen, einige Pflöcke einzuschlagen, einige Positionierungen vorzunehmen.
Zum ersten Pflock, den ich hier einschlage: Wir dürfen bei den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit keine Konzessionen machen. Diese flankierenden Massnahmen sind materiell mehr als berechtigt, sie haben uns den besten Arbeitnehmerschutz gebracht, den die Schweiz je kannte, und sie haben der Bevölkerung bewiesen, dass die Öffnungspolitik mit sozialem Fortschritt verbunden werden kann. Das zeigt eben auch, dass die flankierenden Massnahmen politisch berechtigt sind. Denn nur dank ihnen war eine Mehrheit in unserer Bevölkerung bereit, dem Personenfreizügigkeitsabkommen zuzustimmen. Wenn wir der Europäischen Union in diesem Bereich Konzessionen machen würden, hätten wir die Mehrheit für die Freizügigkeit verloren; das dürfen wir nicht tun.
Eine zweite Bemerkung: Wir sollten so schnell wie möglich das Steuerproblem Nummer eins lösen, das wir mit der Europäischen Union haben. Wir können es schnell lösen, weil es gar keine Verhandlungen braucht, weil das ausschliesslich in unserer eigenen Kompetenz ist. Wir müssen jene kantonalen Steuerregimes, die man als Beihilfe zur Steuerhinterziehung kennzeichnen muss, durch Besteuerungsmethoden ohne unzulässige Begünstigungen ersetzen. Das geht sehr wohl, wenn Bund und Kantone hier richtig anpacken. Wir von der Sozialdemokratischen Partei haben eine Lösung skizziert, die europakompatibel ist und erst noch dafür sorgt, dass der Standort Schweiz bezüglich Besteuerung der Unternehmensgewinne hochattraktiv bleibt.
Meine dritte Bemerkung, Frau Bundespräsidentin, Frau Aussenministerin: Es darf keinen automatischen Nachvollzug von EU-Recht geben. Es darf keinen Deal geben zwischen sektoriellen Abkommen und den institutionellen Abkommen. Das heisst: Wir dürfen keinen Tausch von Souveränität gegen wirtschaftliche Zugeständnisse vornehmen. Wenn wir bei der Übernahme von EU-Recht schon Zugeständnisse machen müssen, dann nur gegen Zugeständnisse bei der Beschlussfassung von EU-Recht. Wir sind lieber Aktivmitglied der Europäischen Union mit vollen Rechten und vollen Pflichten als Passivmitglied mit vollen Pflichten ohne Rechte; das wollen wir nicht sein. Wir haben lieber Mitbestimmung als Fremdbestimmung.
Das führt mich zum Schluss meiner Bemerkungen, und ich richte mich jetzt in erster Linie an die Parteien da direkt vor mir, also an die sogenannte Ratsmitte: Wir sind jetzt in einer Phase, in der wir nicht mehr sicher sein können, ob es auf dem bilateralen Weg weitergeht. Wenn man diese Gewissheit nicht mehr hat, dann ist man strategisch gut beraten, in Szenarien zu denken; dann darf man sich nicht auf eine einzige Option beschränken, dann muss man einen Plan B haben. Dieser Plan B - das wissen Sie so gut wie ich - wäre der Beitritt. Ich bitte Sie: Hören Sie auf, die Beitrittsfrage in der Tabuzone zu parkieren! Holen Sie dieses Thema wieder aus der Tabuzone heraus, und behandeln Sie es so, wie es das verdient, nämlich als eine andere europapolitische Option, die wir ernsthaft diskutieren müssen, wenn der von Ihnen bevorzugte bilaterale Weg nicht mehr funktioniert.