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Maissen Theo · Ständerat · 2011-03-15

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-15

Wortprotokoll

Zum Teil staune ich schon etwas über die Beurteilung dieses Gesetzes und über die Aussage von Herrn Jenny, der davon spricht, dass es einer Geringschätzung des Sports gleichkäme, wenn wir Absatz 3bis von Artikel 12 nicht zustimmten. Ich habe zu Beginn ganz klar gesagt, und Herr Bürgi hat es bestätigt, dass dies nicht die Frage ist. Die Frage ist nicht die, ob der Stellenwert des Sports höher ist oder nicht, wenn wir für oder gegen Absatz 3bis sind. Wir haben uns ganz klar hinter dieses Sportförderungsgesetz gestellt, in der Auffassung, dass Sport und die Frage der Bewegung im Hinblick auf die Prävention in der heutigen Gesellschaft sehr wichtig seien; das wurde immer gesagt. Daher finde ich es problematisch, und als Botschaft gegen aussen ist es schlecht, wenn gesagt wird, dass eine Geringschätzung des Sports zum Ausdruck komme, wenn man bei Absatz 3bis eine andere Auffassung habe als die Minderheit; ich muss das ganz klar zurückweisen.

Dann möchte ich noch einmal auf Folgendes aufmerksam machen: Wir sollten darauf achten, eine saubere und klare Gesetzgebung zu machen. Wenn wir Absatz 3bis zustimmen, gibt es ganz klar einen Widerspruch zur Formulierung in Absatz 3, wo es heisst, dass die Kantone nach Anhörung des Bundes die Mindestlektionenzahl festlegen. Wenn dem so ist, können Sie doch nachher nicht in Absatz 3bis eine Mindestzahl von drei Sportstunden festlegen! Frau Fetz, das ist nicht eine redaktionelle, sondern eine materielle Frage; das kann man nicht einfach der Redaktionskommission überlassen.

Ein weiterer Punkt: Ich kann mich an die Gespräche mit der EDK erinnern und daran, dass uns versichert wurde, dass dieses Drei-Stunden-Obligatorium heute in den Kantonen umgesetzt sei. Wir sind von der EDK darüber informiert worden, dass das der Fall sei. Das ist das, woran ich mich erinnere und was auch in einem Bericht der EDK steht. Wenn man uns nun sagt, es sei nicht so, wenn Sie sagen, das Obligatorium, das vorher in der Verordnung war, sei nicht umgesetzt, dann muss man sich fragen, was es denn nützt, das Obligatorium hier festzuschreiben.

Noch etwas bezüglich dieser zwei Gutachten: Wir müssen schon sehen, wer diese Gutachten gemacht hat. Das Gutachten, das sagt, das sei nicht möglich, ist von Professor Ehrenzeller, der an der Bundesverfassung mitgewirkt hat, beim Bildungsartikel, und der diese Zusammenhänge deshalb auch aus den damaligen Diskussionen kennt. Aufgrund der Wertung und Würdigung dieses Gutachtens, wie auch immer es politisch einzuordnen ist, denke ich, dass dies der Mehrheitsmeinung entspricht.

Deshalb bitte ich Sie, bei Absatz 3bis der Mehrheit zu folgen.

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