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Janiak Claude · Ständerat · 2011-03-16

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Es geht hier um die Berechnung des Anteils am Geschäftsergebnis für den Arbeitnehmer. Das geltende Recht geht davon aus, dass sich diese Berechnung danach richtet, wie es nach den gesetzlichen Vorschriften und allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen festzustellen ist. Der Nationalrat hat hier die Ergänzung "sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde" vorgenommen. Man hat das gemacht, um mehr Flexibilität vorzugeben.

Nach der Auffassung Ihrer Kommission für Rechtsfragen bestehen keine sachlichen Gründe, um hier zusätzlich noch auf Vereinbarungen zu greifen. Bereits das geltende Recht lässt es zu, dass nicht zwingend am Gewinn angeknüpft werden muss, sondern z. B. am Umsatz oder an einer anderen betriebswirtschaftlichen Grösse. Das geltende Recht eröffnet ausreichenden Handlungsspielraum für die Vertragsparteien, und es besteht hier keine Notwendigkeit, Absatz 1 anzupassen.

Deshalb möchten wir festhalten.