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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-16

Wortprotokoll

Der Antragsteller möchte hier dem Nationalrat folgen und damit zulassen, dass Aktiven auch mittels beobachtbarer Marktpreise bewertet werden können. Im Anschluss an das Votum von Herrn Ständerat Bürgi möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass Aktiven grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet werden müssen. Wenn man von diesem Grundsatz abweichen und eine Ausnahme machen will, ist grösste Vorsicht geboten, weil ein beträchtliches Missbrauchspotenzial vorhanden ist. Wenn man hier Abweichungen vom Grundsatz zulassen will, sollte man das aus Gründen der Rechtssicherheit nur in einem sehr engen und präzisen Rahmen tun. Die Bewertung von Aktiven gemäss ihrem Börsenkurs erfüllt diese Voraussetzung, da sich der [PAGE 260] Börsenkurs nach objektiven und bewährten Kriterien bestimmen lässt.

Mit der nationalrätlichen Version von Artikel 960b würden Aktiven mit einem bloss "beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt" börsenkotierten Aktiven gleichgestellt. Gerade unbestimmten Rechtsbegriffen wie demjenigen des "beobachtbaren Marktpreises" und demjenigen des "aktiven Marktes" wohnt, wie gesagt, ein beträchtliches Missbrauchspotenzial inne, weil mit ihnen die Gefahr der Überbewertung besteht. Diese beiden Rechtsbegriffe sind ausserdem zu unbestimmt, um für die Adressaten der Norm auch justiziabel zu sein - das ist ja auch ein wesentlicher Bestandteil einer Regulierung.

Es würden sich ausserdem viele heikle Fragen stellen, z. B. folgende: Ab welcher Zahl von Geschäften liegt überhaupt ein aktiver Markt vor? Wären auch relativ geschlossene Märkte, auf denen z. B. nur Verbandsmitglieder handeln dürften, bereits aktive Märkte? Wie werden in einem Straf- oder einem Scheidungsverfahren frühere Preise überhaupt noch festgestellt? Braucht es, wie bei der Börse, einen gewissen staatlichen Kontrollmechanismus? Es wurde auch bereits die Frage aufgeworfen, was ein aktiver Markt überhaupt ist. Ist ein vierteljährlich stattfindender Flohmarkt auch ein aktiver Markt, oder ist sogar ein Schwarzmarkt ein aktiver Markt? Alle diese Fragen konnten auch vom ursprünglichen Antragsteller im Nationalrat nicht beantwortet werden. Lösungsansätze sind auch in der Lehre nicht erkennbar.

Die RK Ihres Rates hat, wie bereits gesagt, an ihrer letzten Sitzung im Februar ihren ersten Beschluss - Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates - bestätigt. Ich bitte Sie sehr, den Antrag Altherr abzulehnen und bei der ursprünglichen Fassung zu bleiben.