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Janiak Claude · Ständerat · 2011-03-16

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Die bundesrätliche Version sah vor, dass Verbindlichkeiten nach dem Nennwert zu bewerten sind. Es ist ein rechnungslegungstechnischer Begriff, dass Verbindlichkeiten nach dem Nennwert bilanziert werden. Man darf darunter nicht den Nennwert einer Aktie oder einer Obligation verstehen. Im Nationalrat wurde erwähnt, das sei viel zu starr. Der Bundesrat und Ihre Kommission sind nicht dieser Meinung, weil man, wenn sich der Umfang der Verpflichtung erhöht, Rückstellungen bilden kann. Reduziert sich der Umfang der Verpflichtung zum Beispiel durch eine Erfüllungshandlung, durch ein Gerichtsurteil oder durch Verjährung, kann man das entsprechend verbuchen, und der Nennwert wird entsprechend reduziert. Wir befinden uns hier im Bereich der Bewertungen. Da sind klare Grundsätze von Vorteil; wir haben das gerade beim vorangehenden Artikel bereits betont.

Deshalb beantragt die Kommission einstimmig festzuhalten.