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Janiak Claude · Ständerat · 2011-03-16

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat die minimale Kapitalbeteiligung hinsichtlich des Minderheitsrechtes von 10 auf 20 Prozent angehoben. Zum Inhalt dieses Minderheitsrechtes: Eine Minderheit kann zwei zusätzliche Angaben im Anhang zur Jahresrechnung verlangen, die Erstellung einer Geldflussrechnung durchsetzen und die Erstellung eines Lageberichtes verlangen. Bei der Geldflussrechnung wird die allgemeine Sorgfaltspflicht des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans dazu führen, dass man vermutlich schon mit den Schwellenwerten der ordentlichen Revision zu einer Geldflussrechnung kommt, denn es ist die einzige Variante, um zu zeigen, wie sich die Liquidität eines Unternehmens entwickelt hat, weil es eine dynamische Betrachtung ist.

Ihre Kommission denkt, dass die zwei zusätzlichen Angaben im Anhang zur Jahresrechnung wie auch der Lagebericht keine unzumutbaren Mehraufwände bedeuten. Wir erachten daher die Anhebung von 10 auf 20 Prozent als relativ stark und bevorzugen die Version mit 10 Prozent. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung des Bundesrates, mit folgender Begründung: Bei der wirtschaftlichen Doppelbelastung im Steuerrecht nehmen wir auch bei 10 Prozent an, dass es sich um einen wesentlichen Anteil handelt. Auch mehrere Gesellschafter können sich zusammentun und über 10 bzw. 20 Prozent verfügen. Das ist ja auch heute schon so; bei der heutigen Sonderprüfung können sich auch mehrere Aktionäre zusammenschliessen.

Die Kommission hat sich so mit 7 zu 4 Stimmen mehrheitlich für Festhalten entschieden.