Fasel Hugo · Nationalrat · 2001-05-08
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Die Frage des flexiblen Rentenalters und von dessen Ausgestaltung ist, das kann man mit Bestimmtheit sagen, eines der Kernprobleme, das wir in dieser 11. AHV-Revision behandeln. Wir können darüber aber nicht ganz unabhängig entscheiden, d. h., wir müssen die Abstimmungsresultate vom November 2000 mit berücksichtigen. Wir haben in diesem Lande im November 2000 über zwei Volksinitiativen abgestimmt, die das Rentenalter 62 einführen wollten. Wenn wir uns erinnern, lautete die Propaganda immer klar und deutlich, dass die AHV mit diesem Rentenalter 62 - "à la carte" - bald einmal bankrott machen würde. So lauteten die Aussagen auf den Plakaten, so war die Propaganda all jener angelegt, die von diesen beiden Volksinitiativen nichts wissen wollten. Über die künftige finanzielle Entwicklung der AHV standen auch andere Zahlen im Raum. Es wurde schwarz gemalt; bezüglich der künftigen finanziellen Entwicklung der AHV sah man nur noch rote Zahlen. Vor diesem Hintergrund kam trotzdem ein völlig anderes Resultat zum Vorschein: Die Volksinitiative der Grünen wurde nämlich in sieben Kantonen, in allen Westschweizer Kantonen und im Kanton Tessin, klar und deutlich gutgeheissen. Gesamtschweizerisch hat diese Volksinitiative sogar 46 Prozent Zustimmung erfahren. Wir haben also, wenn wir jetzt über das Rentenalter und dessen Flexibilisierung entscheiden, diesem Volksentscheid Rechnung zu tragen.
Das Volk hat damit ein starkes Signal dahingehend gesetzt, dass es ein früheres Rentenalter will, dass es eine soziale Ausgestaltung der Flexibilisierung will und dass es auch bereit ist, dafür zu bezahlen. Wir - die Minderheit II - haben diesen Volksentscheid umgesetzt, indem wir ein flexibles Rentenalter wollen, das einen Rückzug aus dem Erwerbsleben mit 64 Jahren möglich macht. Wir sind also weit davon entfernt, das zu wiederholen, was die Initiativen wollten. Nein, wir sind konsequent, wir haben uns auf einen moderaten Vorschlag zurückgezogen und ein flexibilisiertes Rentenalter ab 64 Jahren vorgeschlagen.
Diese Lösung kostet 1,5 Milliarden Franken, und die Grünen waren auch hier konsequent. Sie haben eine Volksinitiative lanciert, über die noch abzustimmen sein wird, die unter dem Titel "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" auch die notwendigen Mittel dafür bereitstellen will.
Warum eine vorzeitige Pensionierung? Auch wenn die OECD und einige Teile der Wirtschaft jetzt plötzlich die älteren Jahrgänge wieder entdecken wollen, spricht der Arbeitsmarkt nach wie vor eine andere Sprache, und er wird das auch künftig tun. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verkauf, im Gastgewerbe, im Bausektor, im [PAGE 417] Reinigungsgewerbe, meist auch in den Pflegebereichen, gilt: Man will niemanden mehr, der über sechzig ist. Das zeigen alle statistischen Unterlagen zum Arbeitsmarkt. Wer auch diesen nicht glaubt, kann sich ja davon selber durch einen Augenschein in diesen Branchen überzeugen. Ich sage es noch einmal: Verkauf, Gastgewerbe, Bau, Landwirtschaft und Reinigung. Dort sind Leute, die über sechzig sind, nicht gefragt, nicht gewollt, unbrauchbar.
Für diese Leute gilt es eine Lösung zu suchen. Wer Angst hat, man würde dann die älteren Arbeitskräfte plötzlich vom Arbeitsmarkt "wegputzen", dem sei gesagt: Es ist ja niemandem verboten weiterzuarbeiten. Wir haben gestern auch die Lösung getroffen, dass jene, die weiterarbeiten, auch weiter in die AHV einbezahlen, d. h., wir lassen sie nicht nur nach ihrem Gusto arbeiten, sondern sie werden auch weiter zur Finanzierung der AHV beitragen.
Ich denke also, dass wir mit unserem Vorschlag, eine vorzeitige Pensionierung für alle ab 64 Jahren möglich zu machen, einem grundlegenden Wunsch unseres Volkes nachkommen. Ich weise auch darauf hin, dass das, was hier immer heftig als fremd bekämpft wird, in der zweiten Säule längst Realität ist. Ich kenne kein Pensionskassenreglement, das bei 64 Jahren ansetzt, sondern sie sehen vorzeitige Pensionierungen mit 60 Jahren und darunter vor. Meistens sind Pensionskassenreglemente sogar so angelegt: Je höher das Einkommen, umso früher kann man in Rente gehen. Das ist in Anbetracht des Rentenalters eine soziale Ungerechtigkeit. Wenn wir also das Rentenalter 64 wollen, leisten wir damit auch einen Beitrag dazu, dass der Übertritt ins Rentenalter nicht zu einem sozialen Privileg wird. Das bedeutet einen Teil an minimaler sozialer Gerechtigkeit für dieses Land.
Ich hoffe, dass Sie dem Antrag der Minderheit III zustimmen werden.