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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-16

Wortprotokoll

Der Bund hat gemäss Bundesverfassung die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass genau und zuverlässig gemessen wird. Das ist zwar keine spektakuläre, aber eine äusserst wichtige Aufgabe. Wir sind ja in vielen Lebensbereichen darauf angewiesen, dass geregelte und korrekt angewendete Masseinheiten und Messmittel verwendet werden. Wir müssen uns z. B. darauf verlassen können, dass die Kilowattstunden, die uns unser Stromversorger in Rechnung stellt, korrekt gemessen wurden. Genauso wollen wir uns auf die Anzeige bei einer Tanksäule verlassen können, oder wir wollen uns darauf verlassen können, dass in einer Kilopackung Zucker, die wir im Geschäft kaufen, auch tatsächlich ein Kilo Zucker ist.

Man spricht nicht ohne Grund von der metrologischen Infrastruktur, die der Staat für die Wirtschaft, die Forschung und die Verwaltung bereitstellt. Die metrologische Infrastruktur hat übrigens nichts mit dem Wetter, also nichts mit Meteorologie zu tun, sondern eben mit Messen und Prüfen. Die Schweiz, das kann man heute feststellen, verfügt über eine hochstehende metrologische Infrastruktur - aber es gibt dennoch Verbesserungsmöglichkeiten. Der Bundesrat ist nach der Überprüfung der heutigen Situation zum Schluss gekommen, dass das Messwesen in der Schweiz an veränderte Umstände angepasst werden soll.

Zur Frage, was sich denn überhaupt verändert hat und welche Anpassungen notwendig sind, gibt es Folgendes zu sagen: Das Bundesamt für Metrologie (Metas) ist das nationale Metrologieinstitut der Schweiz. Das Metas muss aber, z. B. im Bereich der Forschung und Entwicklung, auch mit anderen nationalen Instituten zusammenarbeiten. So geht es z. B. darum, dass man das internationale Einheitensystem weiterentwickelt. Dazu gehört ganz aktuell, dass eine Neudefinition der Einheit Kilogramm vorgenommen wird. Man will das Urkilogramm durch eine auf unveränderlichen Naturkonstanten basierende Definition ablösen. Das Metas beteiligt sich an dieser Ablösung an vorderster Front.

Auf internationaler Ebene gibt es seit einiger Zeit neben der Zusammenarbeit aber auch zunehmend eine Konkurrenz zwischen den verschiedenen nationalen Metrologieinstituten: Immer mehr Metrologieinstitute bieten heute ihre Dienstleistungen eben nicht nur in ihrem Heimatstaat, sondern auch im Ausland an, zum Beispiel bei Kalibrierungen zugunsten der Industrie oder bei der Bewertung von Konformität bei Messmitteln. Bei den Konformitätsprüfungen für Waagen, für Wärmezähler oder für Elektrizitätszähler ist das Metas auf seinem Heimmarkt heute schon starker Konkurrenz durch andere Metrologieinstitute ausgesetzt, insbesondere durch das niederländische und das deutsche Metrologieinstitut. Die EU bewegt sich in Richtung einer weiteren Liberalisierung des Eichwesens und grenzüberschreitender Dienstleistungen in der Metrologie; diese Entwicklung hat selbstverständlich auch Auswirkungen für unser Land. Entsprechend haben andere Staaten - ich erwähne noch einmal die Niederlande, auch das Vereinigte Königreich, Schweden und Frankreich - ihre Metrologieinstitute in eine rechtliche Form überführt, die der neuen Organisationsform, die wir Ihnen heute vorschlagen, entspricht.

Damit also die Schweiz auch in Zukunft ein leistungsfähiges Metrologieinstitut hat, muss sich das Metas im Spannungsfeld zwischen Zusammenarbeit und Konkurrenz mit anderen Metrologieinstituten behaupten können. Je leistungsfähiger unser nationales Metrologieinstitut ist, desto mehr mess- und präzisionstechnische Kompetenz steht auch der Schweizer Wirtschaft zur Verfügung. Dienstleistungen lassen sich auch bei nationalen Metrologieinstituten im Ausland beziehen. Diese haben aber unter Umständen dann kein Interesse, dass man Schweizer Firmen besonders rasch bedient oder dass man die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft besonders berücksichtigt.

Neben den Änderungen im metrologischen Umfeld des Metas gibt es auch Änderungen in der Art, wie der Bund seine Aufgaben erfüllt. Im Jahr 2006 hat der Bundesrat seinen Bericht zur Auslagerung und zur Steuerung von Bundesaufgaben, den sogenannten Corporate-Governance-Bericht, vorgelegt; auch das Parlament hat sich damit befasst. Darin werden verschiedene Kategorien von Staatsaufgaben dargelegt, und es wird diskutiert, in welcher Organisationsform diese am besten erbracht werden könnten.

Das Metas gibt auch Kalibrierungen, also Masseinheiten, an Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung weiter. Es erbringt zum grossen Teil Dienstleistungen mit Monopolcharakter. Das sind Dienstleistungen, für die es keinen funktionierenden Markt gibt; so betreibt das Metas zahlreiche aufwendige Messeinrichtungen, die privatwirtschaftlich nie rentieren würden. Kein privates Unternehmen könnte sich z. B. einen echofreien Raum für die Prüfung von Schallpegelmessungen leisten, aber etliche Unternehmungen sind auf kalibrierte Schallpegelmessungen angewiesen, sei es für die Lärmmessung, sei es für die Prüfung von Einrichtungen für Ohrenärzte.

Neben diesen Dienstleistungen mit Monopolcharakter bietet das Metas auch gewisse Dienstleistungen am Markt an. Dazu gehört z. B. die Prüfung von Längenmessmitteln mit höchster Genauigkeit. In der Regel ist dabei das Metas keiner nationalen Konkurrenz ausgesetzt, aber, wie bereits erwähnt, der internationalen Konkurrenz anderer Metrologieinstitute. In geringem Ausmass erfüllt das Metas auch Aufgaben der Wirtschafts- und Sicherheitsaufsicht; das betrifft hauptsächlich die Aufsicht über den Vollzug im gesetzlichen Messwesen, z. B. bei der Arbeit der Eichmeister. Um seine verschiedenen Aufgaben erfüllen zu können, benötigt das Metas einerseits also eine flexible Organisationsform, andererseits verlangt die Art seiner Aufgaben eine Anbindung an den Staat, sodass eine vollständige Privatisierung des Metas nicht infrage kommt.

Nach den Kriterien des Corporate-Governance-Berichtes lassen sich diese beiden Anforderungen am Besten in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung verbinden. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb vor dem Hindergrund dieser Änderungen die Umwandlung des Metas in ein eidgenössisches Institut. Heute ist das Metas - das hat der Kommissionssprecher bereits gesagt - ein Flag-Amt, also eine Einheit der zentralen Bundesverwaltung, die mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt wird. Zur Frage, ob die Gefahr besteht, dass sich das Metas nach der Auslagerung und der [PAGE 255] Umwandlung in ein Institut vor allem auf lukrative Aufgaben konzentriert und andere Bereiche vernachlässigt. Diese Frage stellt sich, aber das Metas wird auch nach einem Transfer in ein Institut unter der Aufsicht des Bundesrates stehen; so legt der Bundesrat die strategischen Ziele des Instituts für jeweils vier Jahre verbindlich fest.

Für die Umwandlung des Metas braucht es eine Rechtsgrundlage in einem Bundesgesetz. Bei der Vorbereitung dieser Grundlagen hat sich gezeigt, dass die nötigen Vorschriften nur schlecht in das heute geltende Bundesgesetz über das Messwesen eingefügt werden können. Deshalb hat der Bundesrat ein totalrevidiertes Messgesetz vorbereitet. Dieser Vorentwurf wurde letztes Jahr in die Vernehmlassung geschickt. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer haben dann angeregt, metrologische und organisatorische Vorschriften in zwei verschiedenen Gesetzen zu regeln; das sei klarer. Der Bundesrat hat diese Anregung aufgenommen und legt Ihnen heute zwei Gesetzentwürfe vor.

Insgesamt wurde das Revisionsvorhaben in der Vernehmlassung sehr gut aufgenommen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt die Umwandlung des Metas in ein eidgenössisches Institut. Auch fast alle Kantone sind mit der Dezentralisierung des Metas einverstanden. Viele von ihnen verbinden ihre Zustimmung aber mit verschiedenen Erwartungen. Vor allem war den Kantonen wichtig, dass man an der bisherigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Vollzug des gesetzlichen Messwesens nichts ändert. Diese Wünsche konnte der Bundesrat jetzt in den Gesetzentwürfen auch berücksichtigen.

Das Metas soll nach dem Zeitplan des Bundesrates am 1. Januar 2013 ein eidgenössisches Institut werden. Damit dieser Zeitplan eingehalten werden kann, bitte ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen und auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten.