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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-16

Wortprotokoll

Auch ich möchte mich für die Arbeit der Kommission bedanken und auch für den Rückzug der beiden Motionen. Ich glaube, dass jetzt Einigkeit über den Systemwechsel besteht und dass die Stossrichtung richtig ist. Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion auch in der jetzt von Ihrer Kommission abgeänderten Form.

Es ist so, dass die technische Entwicklung dazu geführt hat, dass das heutige System überholt ist. Es stehen zwei Aspekte im Vordergrund: Der eine ist die Digitalisierung, der andere ist die Vergrösserung der Bandbreite. Diese beiden Entwicklungen haben dazu geführt, dass nicht mehr die Frage, mit welchem Gerät man Informationen und Programme konsumiert, sondern die effektive Nutzung im Vordergrund steht. Man kann heute mit den meisten Smartphones problemlos auch TV- und Radioprogramme konsumieren. Es ist dann schwierig zu erklären, weshalb der eine, der klassisch an seinem Gerät zuhause Radio hört, eine Gebühr zu bezahlen hat, während der Sohn oder die Tochter, die via i-Phone genau dieselbe Sendung konsumieren, davon befreit werden sollen. Die technische Entwicklung hat zu diesem Systemwechsel geführt. Insofern bin ich froh, dass über diesen Punkt Einigkeit besteht.

Es sind jetzt vielleicht noch drei Fragen offen. Es wurde gesagt, dass es einen Sturm geben werde, die Gewerbetriebe würden die Leidtragenden sein. Ich habe nicht begriffen, weshalb es diesen Sturm geben sollte, aber wir nehmen das jetzt mal so zur Kenntnis. Tatsache ist, dass bislang rund 28 000 von den gut 300 000 Betrieben die fakturierten Empfangsgebühren für TV bezahlt haben. Im Bereich des Radios ist die Zahl ein bisschen grösser; dort sind es 73 000 Betriebe. Schon heute bezahlt also ein Bruchteil der Betriebe Empfangsgebühren.

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Wenn ich bei den Operators die Entwicklung der Programme und Abonnemente anschaue - ich sage jetzt bewusst nicht, welche Operators dies sind -, stelle ich auch immer mit Erstaunen fest, dass man für 7 bis 9 Franken pro Monat etwa fünfzehn Programme erhält, die über Smartphones angeboten werden, obwohl mit den Smartphones 140 000 Programme empfangen werden könnten. Über diese monatlichen Gebühren beschwert sich aber niemand; ich habe noch nie eine Resolution des Gewerbeverbandes gesehen, ich habe noch nie gesehen, dass das irgendwo Anstoss erregt hätte.

Die Welt verändert sich, insofern ist der Systemwechsel eine Frage der Anpassung an die neue Handhabung des Konsums von Programmen. Es muss aber in administrativer Hinsicht einigermassen praktikabel sein und darf keine grosse Bürokratie zur Folge haben. Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte und die bezüglich Befreiung von der Gebührenpflicht noch zu definierenden Betriebe - beides entspricht deshalb der aktuellen Situation.

Noch drei ergänzende Bemerkungen: Von Herrn Ständerat Büttiker wurde die Frage der Verfassungsmässigkeit aufgeworfen. An sich können auch Chefredaktoren das Internet konsultieren; dort ist nämlich das Gutachten aufgeschaltet, das das Bakom bei den namhaften und Ihnen bekannten Professoren Georg Müller und Peter Locher zur Frage der Verfassungsmässigkeit verschiedener Konzepte zur Erhebung solcher Gebühren eingeholt hat. Man kann das anschauen, und man liest dann, dass die geräteunabhängige Rundfunkabgabe am meisten Vorteile aufweist. Das ist das, was Sie beschlossen haben. Es ist eine Kostenanlastungsabgabe, die weder eine klassische Steuer noch eine reine Kausalabgabe darstellt, sondern Merkmale beider Abgabearten aufweist. Eine solche Abgabe kann der Bund gestützt auf Artikel 93 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung erheben, die ihn verpflichten, die Erfüllung des Leistungsauftrags von Radio und Fernsehen finanziell sicherzustellen, ohne deren Unabhängigkeit zu beeinträchtigen.

Es ist verfassungsrechtlich zulässig, alle Haushalte zu verpflichten, eine Rundfunkabgabe in gleicher Höhe zu entrichten usw.; das ist also verfassungsrechtlich abgestützt. Es ist eben auch so, dass wir die Haushalte, nicht jede Person belasten. Eine Steuer wäre hingegen vor allem subjektbezogen. Wenn also in einem Mehrpersonenhaushalt zehn Personen wohnen und entsprechend Programme konsumieren, sind sie nicht stärker belastet, als dies bei einem Steuersystem in der Regel der Fall wäre. Diese Bedenken wurden also abgeklärt und sind ausgeräumt.

Es wurde noch die Frage nach der Grösse der Betriebe aufgeworfen, die wir nachher von der Gebührenpflicht befreien. Das ist tatsächlich eine Frage, die wir jetzt im Rahmen der Umsetzung der Motion und der dazugehörenden Botschaft noch definieren müssen. Es sind natürlich verschiedene Anknüpfungspunkte denkbar. Ein möglicher Ansatz wäre, dasselbe System wie beim Rechnungslegungsrecht zu übernehmen; wir denken noch darüber nach. Wir sind an der Arbeit und werden Ihnen dann das Ergebnis vorlegen, damit Sie bestimmen können, welche Betriebe genau von dieser Abgabe ausgenommen werden sollen.