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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-16

Wortprotokoll

Ich möchte mich zuerst für die seriöse Diskussion in der Kommission und jetzt auch hier bedanken. Es geht um ein Anliegen, das halt auch ein emotionales ist und in gewissen Regionen für grosse Schlagzeilen sorgt. Wenn ich jetzt Frau Ständerätin Diener zugehört habe, so habe ich den Eindruck, dass die Meinung der Mehrheit nicht sehr viel anders ist als die Meinung der Minderheit; es ist eine andere Art, wie man die Regulierung vornehmen will.

Der Bundesrat, und da sind wir uns, so glaube ich, einig, begrüsst nach wie vor den hohen Schutzstatus der Grossraubtiere. Es ist aber eine Tatsache, dass wir in den vergangenen Jahren eine Ausbreitung der Grossraubtiere hatten, eine zahlenmässige Zunahme. Entsprechend haben die Konflikte zugenommen, haben insbesondere die Schäden an Nutztierbeständen zugenommen und gab es Einbussen auch bei der Jagd. Es gibt eine Kaskade an Reaktionen in der Palette des heutigen Gesetzes und der Verordnung. Man hat mit den Herdenschutzmassnahmen angefangen. Ich erinnere mich, dass zunächst der Hauptstreitpunkt war, wer das bezahlt: Nimmt man das Agrarbudget oder das Jagdbudget? Schlussendlich hat aber niemand Freude an gerissenen Tieren. Man hat gesagt, mit Herdenschutzmassnahmen kann man auch ein bisschen präventiv die Tiere schützen.

Wir sind uns aber auch einig, dass es immer eine Grenze gibt, wo eine Regulierung nötig ist, gerade im Interesse der Natur. Die Artenvielfalt ist wichtig. Wir müssen überhandnehmende Bestände regulieren, damit die Artenvielfalt erhalten bleibt. Heute ist es halt so, dass die Jagdhoheit bei den Kantonen liegt, dass die Kantone auch aufgrund dieser Entwicklung Handlungsspielraum gewünscht haben und deshalb auch im Vorfeld der Diskussion verschiedener Möglichkeiten mit den Motionstexten ausdrücklich einverstanden waren, so, wie auch der Bundesrat. Seiner Meinung nach sind sich die kantonalen Jagddirektoren bewusst, dass das Gleichgewicht von Schutz, Regulierung und Nutzen zu suchen ist, dass man gerade im Falle der Grossraubtiere sehr subtil abwägen muss und sicher nicht - da sind wir uns auch einig - ein Recht der Jäger auf eine bestimmte Menge an Beute im Vordergrund steht. So habe ich nämlich die kantonalen Jagddirektoren nicht verstanden - das ist ihnen schon bewusst.

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Insofern lautet die Frage zum Ansatz: Wollen Sie auf Gesetzesebene diesen Eingriff in die kantonale Hoheit machen und eben nicht von vornherein eine Regulierung im Falle von Einbussen bei der Jagd zulassen, sondern nur in Ausnahmefällen und bei Bewilligung durch das Bafu? Oder sagen Sie, Sie wollten diese Möglichkeit im Sinne eines pragmatischen Ansatzes und im Vertrauen in die Kantone, dass sie hier in Ausübung ihrer Jagdhoheit subtil vorgehen, schaffen?

Der Bundesrat befürwortet Letzteres nicht zuletzt auch wegen der Luchse. Hier hat sich das Problem ja ein bisschen manifestiert. Wir meinen, gerade beim Beispiel des Luchses ist es sinnvoll, den Kantonen auch die grundsätzliche Möglichkeit der Jagd, der Regulation, zu geben, wenn die Zahl gewisser jagdbarer Tiere stark zurückgeht. Somit geht es schlussendlich auch ein bisschen um das Vertrauen in die kantonalen Jagdbehörden. Der Bundesrat und das Bafu haben das Gefühl, dass hinsichtlich des Bewusstseins nur schon diese Diskussion des Ansatzes, den wir dann ja in der Jagdverordnung installieren müssen, sehr geholfen hat, sodass man jetzt nicht einfach immer zugunsten der Jagd und zulasten des Grossraubtieres entscheiden, sondern dann sehr genau hinschauen wird, ob das Ziel mit einem pragmatischen Schutz und den Instrumenten, die wir im Rahmen der Verordnung umsetzen, erreicht wird.