Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-03-16
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-16
Wortprotokoll
Den Letzten beissen die Hunde - ich versuche, mich kurzzufassen, und bitte Sie um Verständnis.
Wir stehen bei den Agglomerationsprogrammen zwischen deren erster und zweiter Etappe. Da scheint es legitim, eine kurze Zwischenwertung vorzunehmen und entsprechende Korrekturen der Zuteilungskriterien für die Bundesbeiträge zu prüfen. Dies strebt diese Motion an, nicht mehr und nicht weniger. Es geht also, dies sei vorweg auf die Antwort des Bundesrates erwidert, keineswegs um eine Revision des Gesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer. Dessen Artikel 17d sieht als Grundkriterien vor: bessere Qualität des Verkehrssystems, mehr Siedlungsentwicklung nach innen, weniger Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch, mehr Verkehrssicherheit.
Diese Grundsätze sind sehr allgemein gefasst, weshalb sie in der Umsetzung mit sogenannten Wirksamkeitskriterien und untergeordneten Indikatoren konkretisiert worden sind. Diese, nur diese will die Motion überprüfen und anpassen, und zwar in Richtung einer besseren Berücksichtigung von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekten sowie verbesserter Effizienzkriterien. So sind dem Nutzen eines Projekts die anfallenden Kosten gegenüberzustellen, und der Eigenfinanzierungsgrad muss ein wichtiges Priorisierungskriterium bilden. Nur dies führt zu einer nachhaltigen Finanzierung. Dabei sind selbstverständlich auch die Folgekosten für Unterhalt und Betrieb mit in Rechnung zu stellen. Der wirtschaftliche Nutzen einer Infrastruktur ist gemessen an ihrem Beitrag zur Wertschöpfung unseres Landes zu berücksichtigen, der gesellschaftliche Nutzen besserer Erschliessung ist einzubeziehen, und die Transparenz der Aufteilung zwischen kleinen und mittleren sowie grossen Agglomerationen ist sicherzustellen. Im Kern geht es mir mit der Motion darum, das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Wirtschaftlichkeit einer Verkehrsinfrastruktur zentral zu berücksichtigen und die Nachhaltigkeit der Finanzierung samt Folgekosten einzubeziehen.
Gerade dies ist aber bei der ersten Generation der Agglomerationsprogramme nicht geschehen. Der Bundesrat macht zwar geltend, er habe diese Anliegen einbezogen und verlange, dass die Tragbarkeit der Investitions- und Folgekosten nachgewiesen werde. Zudem seien die Projekte einem Quervergleich unterzogen worden. [PAGE 299]
Das Positive an dieser bundesrätlichen Stellungnahme liegt darin, dass sie die Aussage widerlegt, die in der Beantwortung der Motion eine Zeile höher steht: "Eine Ergänzung der Kriterien im Sinne des Motionärs würde eine Anpassung dieser gesetzlichen Grundlagen erfordern." Ich danke dem Bundesrat dafür, dass er diese Begründung seiner ablehnenden Haltung gerade selbst widerlegt. Was jedoch negativ ist: Der Nachweis der Tragbarkeit der Investitions- und Folgekosten darf für eine Priorisierung der Projekte selbstverständlich nicht ausreichen, weil er den finanzkräftigeren Gemeinwesen naturgemäss wesentlich leichter fällt. Es braucht eine generelle und objektive Kosten-Nutzen-Abwägung.
In einem gewissen Zusammenhang mit der gerade erwähnten bisherigen Bevorzugung der in aller Regel finanzkräftigeren Grossagglomerationen steht auch das Beitragsverhältnis zwischen öffentlichem und Individualverkehr. In mittleren und kleineren Agglomerationen stehen erfahrungsgemäss Projekte im Vordergrund, welche auch oder vor allem die Strasse betreffen. Wenn nun die Kredite im Rahmen der ersten Etappe der Agglomerationsprogramme in etwa 67 Prozent der Beiträge für den öffentlichen Verkehr, 24 Prozent für den Individualverkehr und 9 Prozent für den Langsamverkehr ausweisen, widerspiegelt dies auch die überdurchschnittliche Berücksichtigung der grossen Agglomerationen. Bei den Gesuchen der Agglomerationen lauteten die Zahlen im Übrigen noch 52 zu 41 zu 7 Prozent. Die Verschiebung ist also durchaus markant.
Es kann nicht davon gesprochen werden, der Bundesrat berücksichtige die Anliegen des Motionärs schon heute, wie es im letzten Satz der Antwort auf die Motion heisst. Wir wissen es - dies wird ja gerade von landesväterlicher Seite her auch immer wieder unterstrichen -: Der Verkehr steht vor grossen Herausforderungen in Bezug auf die Finanzierung. In dieser Situation müssen aber die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsprojekte und deren Kosten-Nutzen-Verhältnis priorisierend bewertet werden. Das will die Motion.
Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung.