Lombardi Filippo · Ständerat · 2011-03-16
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-16
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Ich habe diesen Ordnungsantrag vor einer Woche eingereicht, also vor den Ereignissen in Japan. Auch wenn diese Ereignisse uns zu weiteren Überlegungen führen können, waren sie nicht der Auslöser; allerdings kann man für die Beschlussfassung tatsächlich auch diese Ereignisse in Betracht ziehen.
Eine zweite Vorbemerkung: Sie werden sich erinnern, dass ich mich in der ganzen Diskussion über die Problematik der fossil-thermischen Kraftwerke stets dafür eingesetzt habe, dass diese Kraftwerke ihre Emissionen vollumfänglich kompensieren müssen, möglichst viel in der Schweiz. Der Ständerat selber war in einer ersten Phase für eine [PAGE 285] hundertprozentige Kompensation in der Schweiz, der Nationalrat und der Bundesrat wollten 50 Prozent; der Kompromiss, den wir jetzt im Gesetz haben, sind diese berühmten 70 Prozent im Inland. Es geht nicht darum, die Gaskraftwerke in irgendeiner Form zu bevorzugen, sondern darum, das Gesetz korrekt anzuwenden.
Warum komme ich jetzt mit diesem Antrag, die Motion der Kommission zuzuweisen? Ich tue dies aus formellen und aus materiellen Gründen.
Zu den formellen Gründen: Ich muss auch in Abwesenheit der Frau Bundesrätin den Bundesrat in Schutz nehmen, weil die Motion suggeriert, dass der Bundesrat den Parlamentswillen in der Verordnung nicht respektiert habe. Diese Worte sind vor einigen Tagen auch in diesem Saal gehört worden, und diese Meinung findet sich auch in einigen Stellungnahmen, die wir bekommen haben. Warum kann man jedoch nicht sagen, dass der Bundesrat das Parlament missachtet habe? Als wir dieses Gesetz am 16. Juni 2010 berieten, sagte der Kommissionspräsident, Herr Schweiger, wir hätten noch zwei Differenzen; die eine Differenz, 70 Prozent Kompensation im Inland, hätten wir ausgeräumt, die andere betreffe die Problematik der Ausnahmeregel für Chavalon. Der Ständerat habe diese Ausnahmeregel bisher gewollt, der Nationalrat jedoch nicht. Die Kommission beantrage, dass sich der Ständerat dem Nationalrat anschliesse. Herr Schweiger sagte weiter: "Der zweite Satz hingegen ist in diesem konkreten Fall interpretationsbedürftig, er lautet nämlich wie folgt: 'Der Bundesrat legt den zu gewährleistenden minimalen Gesamtwirkungsgrad fest.' Es ist selbstverständlich, dass dem Bundesrat für diese Festlegung ein Ermessensspielraum zusteht, dass er auch die unterschiedliche Positionierung der infragestehenden fossil-thermischen Kraftwerke berücksichtigen muss." (AB 2010 S 668) Das Weitere können Sie selber nachlesen.
Ich möchte damit betonen, dass es auch in den Diskussionen in unserer Kommission von Anfang an klar war, dass die beiden Räte unterschiedlicher Auffassung waren, dass das Gesetz die Kompetenz zur Festlegung des minimalen Wirkungsgrads aber dem Bundesrat übertrug. Die beiden einzigen Stellungnahmen, die in dieser Ratsdebatte abgegeben wurden, waren die von Herrn Cramer und die von Frau Sommaruga. Beide sagten genau dasselbe: Sie akzeptierten, dass wir uns dem Nationalrat anschlössen, das heisse aber nicht, dass dem Bundesrat keine Möglichkeit gegeben werde, unterschiedliche Wirkungsgrade für unterschiedliche Arten von Gaskombikraftwerken (GUD) anzuerkennen. Das war der Grundsatz. Der Nationalrat ist uns gefolgt, was die Inlandkompensationen betrifft, wir sind dem Nationalrat gefolgt, indem wir auf eine ausdrückliche Ausnahme im Gesetz verzichteten. Wir haben aber präzisiert, dass dem Bundesrat die Kompetenz zukomme, allenfalls unterschiedliche Wirkungsgrade für unterschiedliche Arten von solchen Kraftwerken festzulegen.
Aus formellen Gründen können wir eine Motion, die den Bundesrat in ein schlechtes Licht stellt, nicht annehmen. Es kann jetzt höchstens Aufgabe unserer Kommission sein, ihre Haltung zu präzisieren, wenn die Kommissionsarbeiten vielleicht zu ungenügend klaren Ergebnissen geführt haben - obwohl das Ergebnis meines Erachtens, ausgehend vom Protokoll, klar war. Falls dies aber nicht der Fall ist, soll unsere Kommission sich dieser Problematik annehmen und die Suppe auslöffeln, und es soll nicht dem Bundesrat die Schuld dafür gegeben werden.
Die zweite Begründung für meinen Ordnungsantrag auf Zuweisung der Motion an die Kommission ist eine materielle: Wir könnten hier - wir haben es in der Kommission schon ein paarmal gemacht - eine hochtechnische Debatte über die unterschiedlichen Arten von GUD führen. Wir könnten sie auch darüber führen, ob der Unterschied zwischen einem Wirkungsgrad von 62 Prozent und einem solchen von 58,5 Prozent - das ist der Unterschied: 3,5 Prozentpunkte - wirklich so relevant ist oder ob nicht sogar umgekehrt GUD, die nur Strom und nicht unbedingt auch Wärme produzieren, trotzdem am Ende der ganzen Übung eine höhere Wirkung zeitigen können. Aber ich glaube, dass der richtige Ort für diese sehr technische Diskussion eben die Kommission ist.
Genauso technisch oder detailliert muss die Diskussion über die Kompensationen geführt werden, die im Inland vorzusehen sind. In diesem Zusammenhang möchte ich auf meine Interessenbindung hinweisen: Ich bin Präsident einer der Vereine, die allenfalls Kompensationen im Inland anbieten könnten. Mein Verein heisst Infrawatt, und es gibt zwei weitere Partner, die zurzeit daran sind, Lösungen zu erarbeiten, um in der Schweiz Kompensationen anzubieten. Das ist eine sehr interessante Angelegenheit, aber es ist ehrlich gesagt eher eine Diskussion, die allenfalls in der Kommission und nicht im Rat stattfinden sollte.
Deshalb schlage ich einerseits aus formellen Gründen - der Bundesrat hat, wie gesagt, nicht falsch agiert, er hat seinen Ermessensspielraum genutzt, und wenn es darum geht, diesen Spielraum zu präzisieren, müssen wir in der Kommission über die Bücher - und andererseits aus materiellen Gründen vor, dass diese Motion der UREK unseres Rates zugewiesen wird. Die Diskussion ist eher technischer Natur und bringt viele Details mit sich. Sie kann in der Kommission stattfinden, allenfalls auch unter Berücksichtigung der neuen Situation, die in den letzten Tagen in Bezug auf die Energieversorgung auf internationaler Ebene entstanden ist.