Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-04-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-04-11
Wortprotokoll
Herr Rutschmann, Wirksamkeitsabschätzungen sind seit Jahren Usanz bei der Bundesverwaltung. Das machen wir seit Langem, und deshalb ist Ihre Motion bereits heute erfüllt, konkret zu folgenden Elementen: Sie sprechen die Mineralölsteuer an; der Bundesrat erstattet den eidgenössischen Räten jeweils mit dem Voranschlag und mit der Rechnung - transparent jedes Jahr zweimal - Bericht über die Verwendung der für die Finanzierung des Strassenverkehrs bestimmten Mineralölsteuer-Gelder. Zur KEV: Nach Artikel 20 Absatz 3 des Energiegesetzes, gesetzlich also heute schon verankert, muss der Bundesrat alle fünf Jahre die Wirkung der Massnahmen beurteilen. Er erstattet alle fünf Jahre der Bundesversammlung Bericht über die kostendeckende Einspeisevergütung. Nehmen wir die CO2-Abgabe, die Teilzweckbindung, die von Ihnen eingeführt wurde: Die Frage ihrer Verlängerung ist im Moment im Parlament hängig. Auch dort haben Sie im CO2-Gesetz, in Artikel 10 Absatz 1, vorgesehen, dass der Bundesrat fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dem Parlament einen Bericht zur Wirksamkeit der Finanzhilfen unterbreitet.
Also, Herr Nationalrat, alles, was Sie fordern, ist bereits heute erfüllt. Es ist auch so, dass für die Wirksamkeitsabschätzungen - mit Ausnahme natürlich der Mineralölsteuer - in aller Regel verwaltungsexterne Experten beigezogen werden. Das ist zwar teurer, aber wenn Sie das als unabhängiger beurteilen, machen wir das. Insofern weiss ich also nicht, was wir nebst diesen jährlichen und fünfjährlichen Evaluationen und Wirksamkeitsberichten noch mehr tun sollten. Sie rennen hier offene Türen ein; dieses Prinzip ist für die Verwaltung schon lange selbstverständlich.