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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-04-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-04-11

Wortprotokoll

Auch der Bundesrat beantragt Ihnen, das Postulat abzulehnen - nicht weil er gegen die erneuerbaren Energien wäre, wie das insinuiert wurde, sondern weil das Rezept, das hier vorgeschlagen wird, aus unserer Sicht nicht zielführend ist.

Sie wissen, dass wir im heutigen Energiegesetz recht enge Parameter für die Umsetzung der KEV haben. Wir haben einerseits die Finanzierung über eine Konsumbelastung von derzeit maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde bzw. 0,9 Rappen pro Kilowattstunde ab 2013, und andererseits sind im Energiegesetz auch die maximalen Beiträge für die einzelnen Technologien verankert. Das heisst, man braucht in der Umsetzung dieser gesetzgeberischen Vorgaben ein ausgeklügeltes Anmeldesystem, um angesichts der Unsicherheiten von Technologien und der verfügbaren Mittel die Abwicklung vornehmen zu können. Es gibt deshalb das Anmeldeverfahren, die Projektfortschrittsmeldung und schliesslich die Meldung der Inbetriebnahme als prozedural wichtige Stufen dieses Anmeldesystems.

Wenn das jetzt durch das Postulat verschoben werden soll und das Kriterium Realisierung in der Warteliste mehr Gewicht erhalten soll, so würde das z. B. diejenigen Projekte benachteiligen, die einen positiven Entscheid hatten, aber z. B. aufgrund eines Einspracheverfahrens noch nicht realisiert werden konnten. Was sagen Sie den Projektanten, die durch ein Rechtsverfahren an der Realisierung gehindert wurden? Das provoziert aus unserer Sicht geradezu Rekurse und würde zu einer grossen Diskriminierung führen.

Wir meinen auch, dass ein System, das nur noch auf die Realisierung abstellt, insgesamt ungerechter und schwieriger zu handhaben ist als das heutige System. Wir sind einverstanden, dass die heute lange Warteschlange unbefriedigend ist. Deshalb werden wir Ihnen schon im Rahmen der Diskussionen in der Sommersession Möglichkeiten aufzeigen, um die Warteschlange besser zu bewirtschaften. Wir meinen, dass hier z. B. eine Vereinfachung des Anmeldeverfahrens wesentlich zielführender wäre, wenn der [PAGE 581] Gesetzgeber bereit wäre, auf eine Beschränkung des Zuschlags zu verzichten. Aufgrund des limitierten Potenzials der erneuerbaren Energien müssen wir die Konsequenzen solcher Vorgehen abschätzen können, damit eben die Marktentwicklung der Strompreise damit in Korrelation geregelt werden kann.

Die KEV, wie sie heute ist, finden wir ein komplexes Konstrukt. Sie kann bei gutgemeinten Projekten zu Frustrationen führen. Allerdings gibt es natürlich auch viele angemeldete ineffiziente Projekte, die sich in der Warteschlaufe befinden. Deshalb meinen wir, wir werden Ihnen im Juni weitere Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen. Aber die Privilegierung der realisierten Projekte gegenüber denjenigen, die vielleicht aufgrund eines Rechtsverfahrens nicht zeitgerecht umgesetzt werden können, wäre doch ein massiver Eingriff in die Gleichbehandlung aller Projekte.