Lexipedia

Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2001-05-08

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-08

Wortprotokoll

Zu Artikel 99 Absatz 3a der Bundesverfassung: Schon verschiedene Kommissionen haben sich mit dem Verwendungszweck der Währungsreserven befasst. Nach Auffassung der CVP-Fraktion sind die Forderungen der Kantone durchaus berechtigt; diese sind dann insbesondere bei den Ergänzungsleistungen gefordert. Der Vorschlag des Bundesrates ist besser als dieser Minderheitsantrag zu Absatz 3a. Der Verwendungszweck Schuldenabbau beispielsweise wird bei diesem Minderheitsantrag völlig unter den Teppich gekehrt - ich frage mich, wann wir denn eine Reduktion vornehmen können, wenn nicht jetzt. Die Vorlage des Bundesrates ist eine gute Diskussionsgrundlage, wir denken z. B. an die Überbrückungsrente, die hier in Bezug auf den AHV-Bereich in die Diskussion eingebracht wird.

Die CVP-Fraktion beantragt deshalb, bei Absatz 3a dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Zu Absatz 4, Nationalbankgewinne für die AHV: Feste Zweckbestimmungen sind immer problematisch für die Handlungsfähigkeit des Staates - wenn es beispielsweise darum geht, rasch einen Zweck zu ändern, sich anzupassen -, sind natürlich systematisch schlecht. Zu den verbleibenden Überschüssen: Ob sie nun so gross oder klein sind, sei dahingestellt; vor allem können sie stark ausschlagen. Reingewinne sind eine variable Grösse, auch wenn Sie einen Teil konstant kappen. Und dann verhindern solche Beiträge auch strukturelle Reformen der AHV-Finanzierung. Wir sind der Auffassung, dieser Vertrag müsse zwischen den Generationen und nicht zwischen der Nationalbank und dem Staat gemacht werden.

Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auch hier dem Antrag der Mehrheit zu folgen.