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Burkhalter Didier · Bundesrat · 2011-04-12

Burkhalter Didier · Bundesrat · Neuenburg · 2011-04-12

Wortprotokoll

In dem Gesetz wird die Finanzierung so organisiert, dass die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz die Mittel für ihre zukünftigen Aufgaben und Aufträge hat. Das werden die Mittel aus dem Prämienzuschlag sein, das sind 17 Millionen Franken, die Mittel aus dem Tabakpräventionsfonds, das sind 16 Millionen, und Mittel, die aktuell beim Bundesamt für Gesundheit sind, das sind etwa 12 Millionen. Das gibt insgesamt für die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz etwa 45 Millionen Franken. Dazu bleiben beim Bundesamt für Gesundheit noch etwa 25 Millionen Franken für die übrigen Aufträge in der Krankheitsprävention. Das ergibt total 70 Millionen Franken, die aktuell schon existieren. Diese werden in Zukunft anders verteilt, es gibt keine Erhöhung. Die Möglichkeit einer Erhöhung, wenn es dann nötig ist, besteht nur mit dem Plafond. Das werden wir diskutieren, wenn Sie auf die Vorlage eintreten. Wenn Sie das diskutieren wollen, sollten Sie also eintreten.