Lexipedia

Schenker Silvia · Nationalrat · 2011-04-12

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-04-12

Wortprotokoll

Der Salzstreuer wird weiterhin auf dem Tisch stehen dürfen, nicht nur zu Hause, sondern auch im Restaurant. Im Restaurant werden auch in Zukunft Schnitzel mit Pommes frites und Berner Platte auf der Speisekarte aufgeführt sein, der Verzehr von Schokolade wird nicht verboten, und der Genuss von Wein wird nicht unter Strafe gestellt, wenn Sie auf diese Vorlage eintreten. Auch das Freibier wird nicht verboten werden; das werden wir bei einer anderen Gelegenheit diskutieren. Nicht staatliche Bevormundung ist das Ziel des Präventionsgesetzes. Nein, es geht um Befähigung, um mehr Effizienz und um einen effektiven Einsatz der verwendeten Mittel. Das Präventionsgesetz ist nicht mehr und nicht weniger als ein Organisationsgesetz. Mit dieser Vorlage werden keine neuen Präventions- oder Gesundheitsförderungsmassnahmen erlassen, hingegen werden die Steuerung und die Koordination dieser Massnahmen verbessert. [PAGE 624]

Das Gesetz - wir haben es schon gehört - schliesst eine bestehende Lücke. Bis anhin gab es für den Bund nur bei übertragbaren Krankheiten die Möglichkeit, Massnahmen zu ergreifen. Wir wissen aber alle, dass gerade nichtübertragbare Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder psychische Krankheiten die grosse gesundheits- und/oder sozialpolitische Herausforderung der heutigen Zeit sind. Wenn wir die Gesundheitskosten in Zukunft wirklich in den Griff bekommen wollen, müssen wir bei diesen Krankheitsbildern auch präventiv handeln können. Der Volksmund sagt gerne: "Vorbeugen ist besser als heilen." Das gilt nicht nur für die individuelle Gesundheit und für die Individuen, sondern das gilt auch in der Gesundheitspolitik: Vorbeugen ist im Vergleich zur Heilung deutlich schmerzloser, kostengünstiger und wirtschaftlicher.

Das Präventionsgesetz gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, nationale Gesundheitsziele zu definieren und eine Strategie zu bestimmen, wie diese Ziele erreicht werden können. Diese Ziele gelten dann auch für die anderen Akteure, welche im Feld der Gesundheitsförderung und Prävention aktiv sind, insbesondere auch für die Kantone. Der letzte Versuch, ein Präventionsgesetz zu erlassen, scheiterte unter anderem am Widerstand der Kantone; diesmal ist die Gesundheitsdirektorenkonferenz mit im Boot. Mit im Boot ist auch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, welche heute eine zentrale Rolle in der Prävention innehat - dies aber erst, seit die Mehrheit der Kommission entschieden hat, die Idee eines neuen Instituts nicht mehr weiterzuverfolgen. Auf dieses Thema werden wir in der Detailberatung noch einmal zurückkommen.

Eine Studie der OECD, die im Jahr 2006 durchgeführt wurde, hat der Schweiz attestiert, dass sie ein qualitativ hochstehendes Gesundheitssystem hat. Sie hat aber auch festgestellt, dass im Bereich der Prävention in der Schweiz im Vergleich mit den anderen Ländern noch wenig investiert wird. Das Präventionsgesetz sieht aber nicht eine Erhöhung der Mittel für die Prävention vor, sondern, wie ich eingangs schon erwähnt habe, einen koordinierten, zielgerichteten und effizienteren Einsatz der Mittel. Prävention ist dann wirkungsvoll, wenn sie konsequent und professionell auf die Zielgruppen zugeschnitten wird. In der Prävention und Gesundheitsförderung darf nicht doppelspurig und kleinräumig "gebastelt" werden, damit wird schlicht zu wenig Wirkung erzielt. Eine nationale Konzertierung ist unerlässlich.

Lassen Sie mich noch auf die Befürchtungen eingehen, die im Zusammenhang mit dem Thema Prävention und Gesundheitsförderung immer wieder geäussert werden. Von Ermahnungen des Vaters Staat war in der "NZZ" in Zusammenhang mit dem Präventionsgesetz die Rede. Darum geht es nicht. Es geht um Befähigung. Es geht darum, der Bevölkerung oder bestimmten Risikogruppen aufzuzeigen, was sie selber beitragen können, damit sie entweder nicht krank werden oder, wenn sie die Krankheit schon haben, mit dieser Krankheit möglichst beschwerdefrei leben können.

Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.