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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2011-04-12

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-12

Wortprotokoll

Meine Fraktionskollegen haben die Gründe, weshalb auf die Unternehmenssteuerreform II nicht zurückzukommen ist, weitgehend dargelegt. Ich setze noch zwei, drei Schwerpunkte.

Es ist eine politische Zwängerei, auf ein Gesetz zurückkommen zu wollen, das erst vor rund zwei Jahren vom Souverän bestätigt worden ist. Mit der Unternehmenssteuerreform II wurde unter anderem das standortschädliche und verfassungswidrige Nennwertprinzip aufgegeben. Die Linke will jetzt nicht nur zum Nennwertprinzip zurückkehren, sondern sie stellt, wie aus der Motion der Grünen hervorgeht, die Unternehmenssteuerreform II grundsätzlich infrage. Deshalb nenne ich die Linke eine schlechte Verliererin.

Es ist für mich auch nicht verständlich, dass der Bundesrat dem linken Populismus - Stichworte: Steuergeschenke und steuerfreie Dividenden - aufsitzt, in der Sache Entgegenkommen signalisiert und daran denkt, die steuerfreie Auszahlung von Agio-Reserven von zusätzlichen Bedingungen abhängig zu machen. Frau Bundesrätin, ich spreche Sie insbesondere auch als ehemalige Justizministerin an und ersuche Sie, die Rechtsstaatlichkeit in unserer Demokratie hochzuhalten. Es darf doch bei der Besteuerung von zurückbezahltem Geld keinen Unterschied machen, wie das Geld seinerzeit eingebracht wurde. Aktienkapital kann durch Kapitalherabsetzung steuerfrei zurückbezahlt werden, Darlehen können steuerfrei zurückbezahlt werden, aber bei Aktienkapital, für das Sie etwas mehr bezahlen, als der Nominalwert beträgt, soll die Rückzahlung des Mehrpreises besteuert werden. Wo ist da die Logik?

Wenn wir uns vom Kapitaleinlageprinzip abkehren wollen, müssen wir uns fragen, ob es nicht konsequent wäre, künftig auch die Rückzahlung von Aktienkapital oder sogar die Rückzahlung von Darlehen - zwischen Firmen und natürlichen Personen oder zwischen natürlichen Personen - zu besteuern. Was für ein Irrsinn dieses Ansinnen an und für sich ist, kann ich an einem Beispiel aus der Praxis kundtun. Wenn mir Frau Leutenegger Oberholzer beispielsweise zwanzig Franken ausleiht, damit ich mir etwas zum Mittagessen kaufen kann, weil ich heute mein Portemonnaie vergessen habe, und ich ihr das Geld morgen zurückgebe, dann muss sie auf diesen Betrag die Einkommenssteuer bezahlen - in Analogie zur Thematik, die wir hier diskutieren. Ich bin mir nicht so sicher, ob Frau Leutenegger Oberholzer in diesem Falle und unter diesen Bedingungen gewillt wäre, mich heute Mittag am Leben zu erhalten. Anders gesagt bzw. wenn wir dies auf die Unternehmen anwenden: Ist es motivierend für Investoren, Start-up-Unternehmen unter die Arme zu greifen, falls das eingezahlte und wohlverstanden schon einmal versteuerte Geld noch einmal versteuert werden muss?

Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Absicht, die Rückwirkung aufzuheben, wie das Kollege Levrat und Kollegin Leutenegger Oberholzer in ihren Motionen fordern: Jean-François Rime ist auf dieses Thema eingegangen und hat klar dargelegt, dass es nicht um eine Rückwirkung geht. Auch andere Votanten haben das erwähnt. Rückzahlungen sind erst ab 2011 steuerfrei. Wenn überhaupt ein Stichtag eingeführt wurde, der relativ weit in der Vergangenheit liegt, dann hat es mit Praktikabilität etwas zu tun. Würde der Stichtag beispielsweise auf den Abstimmungstag gelegt, den 24. Februar 2008, ergäbe dies insbesondere bei kürzlich gegründeten Start-up-Unternehmen massive Probleme. Aktionäre der Tropenhaus Frutigen AG beispielsweise, die im Dezember 2007 Aktien gezeichnet haben, müssen eines Tages ein allfällig zurückbezahltes Agio versteuern. Alle diejenigen, die heute bei mir einen Zeichnungsschein verlangen, Aktien zeichnen und dieses gute Projekt unterstützen wollen, bezahlen keine Steuer. Der Stichtag müsste richtigerweise generell fallengelassen werden, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

Ich bitte Sie, hier alle Abänderungsanträge zu den Gesetzen, die bei der Unternehmenssteuerreform II revidiert wurden, abzulehnen und die beiden SVP-Vorstösse zu unterstützen.