Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-04-12
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-12
Wortprotokoll
Obwohl wir jetzt die Prävention im vorliegenden Präventionsgesetz regeln, gibt es immer noch gewisse Überschneidungen mit dem KVG. Es gibt im KVG explizite Leistungen wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen - wir haben das schon diskutiert, vor allem die Kinderimpfungen -, welche eigentlich klassischerweise als Public-Health-Leistungen, als Leistungen der öffentlichen Gesundheit, zulasten der Kantone gehen müssten. Wir haben also immer noch eine gewisse Vermischung, indem wir Präventionsaufgaben im KVG haben. Denn Prävention spielt sich grundsätzlich auf drei Interventionsebenen ab: Es gibt die Prävention für die Bevölkerung, die Prävention bezüglich Zielgruppen und dann noch die individuelle Prävention. Die Kommissionsmehrheit hat vor allem im Auge, dass die Krankenversicherer auch bei einzelnen Versicherten, einzelnen Patienten, Präventionsmassnahmen treffen könnten. Das heisst konkret, dass die Versicherer bei gewissen Diagnosen nicht nur Medikamente und Therapien bezahlen sollten, sondern dass sie die Patienten auch bei Lebensstilfragen unterstützen könnten. Wir wissen, dass mittel- und langfristig ein bestimmter Lebensstil zu einer besseren Lebensqualität führt und gleichzeitig Kosten eingespart werden können. In dieser Richtung hat die Kommissionsmehrheit die Aufgabe der Krankenversicherer gesehen. Möglicherweise könnte der Ständerat diesen Punkt in seiner Debatte noch etwas präzisieren.
Die Kommission hat mit 11 zu 8 Stimmen beschlossen, dass die Versicherer die Verhütung von Krankheiten weiterhin fördern sollten, dass Artikel 19 Absatz 1 KVG daher beibehalten werden soll. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.