Estermann Heinrich · Nationalrat · 2001-05-08
Estermann Heinrich · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Ich spreche zum Streichungsantrag zu Artikel 93 Absatz 2. Am Schluss der Gesetzesberatung in der SGK wurde dieser Artikel in das Gesetz aufgenommen. Dieser im Entwurf des Bundesrates nicht zur Diskussion gestellte Artikel würde den Ausgleichskassen aber nur Schwierigkeiten bereiten. Worum geht es?
Der Artikel verlangt, dass Versicherte wiederkehrend von ihrer Kasse einen Versicherungsausweis verlangen können, der über die jährlich geleisteten Beiträge Auskunft gibt. Für die Aufwendungen müsste der Versicherte eine Gebühr bezahlen. Gemäss geltendem Recht können die Versicherten bei Bedarf einen Auszug aus ihrem individuellen Konto verlangen, der innert wenigen Tagen kostenlos zugestellt wird.
Der beantragte Gesetzestext ist eigentlich unklar, da heute unter dem Begriff "Versicherungsausweis" die AHV-Karte gemeint ist, die sich schon im Besitz der Versicherten befindet. Somit ist der Gesetzestext mit dem Begriff "Versicherungsausweis" höchst unglücklich formuliert.
Im Weiteren weisen die Konti der Versicherten nicht die geleisteten Beiträge, sondern die erzielten Einkommen aus. Der Festsetzung der Renten werden ebenfalls die erzielten Einkommen und nicht die geleisteten Beiträge zugrunde gelegt. Mit der vorgeschlagenen Formulierung wird somit über etwas Auskunft verlangt, das bei den Kassen gar nicht sofort greifbar ist.
Der Begriff "wiederkehrend" ist ebenfalls unklar. Möglicherweise müsste die versicherte Person quasi ein Abonnement lösen und auch bezahlen. Den Versicherten würden unnötige Kosten erwachsen, und die Ausgleichskassen wären mit hohen administrativen Umtrieben belastet; der Staat würde mit administrativem Kram überlastet.
Angesichts der dargelegten Unklarheiten dieses Artikels, der weder im Interesse der Versicherten noch der Ausgleichskassen liegt, bitte ich Sie alle, Artikel 93 Absatz 2 ersatzlos zu streichen. Die heutige Praxis erfüllt die Wünsche und Begehren der Versicherten vollumfänglich und erst noch kostenlos.
Ich bitte Sie, meinem Streichungsantrag zuzustimmen.