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Föhn Peter · Nationalrat · 2011-04-12

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-12

Wortprotokoll

Ich habe hier zwei Motionen eingereicht, die eigentlich in die gleiche Richtung gehen, und ich kann Ihnen auch sagen, weshalb ich sie eingereicht habe. Es war etwa vor zwei Jahren, als wir ziemlich viel über die Krankenkassenprämien diskutiert, die Köpfe geschüttelt und uns gefragt haben: Weshalb müssen jetzt die Krankenkassenprämien wieder um 10, 15 Prozent erhöht werden? Das grosse Gejammer hat zur damaligen Zeit angefangen, und ich habe mir Gedanken gemacht, wo angesetzt werden kann, angesetzt werden muss. Wenn es um Finanzen geht, muss man natürlich möglichst bei den Wurzeln ansetzen; man muss das Problem an der Wurzel packen. Deshalb habe ich diese zwei Motionen zur Streichung der Geschlechtsumwandlungen sowie zur Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Leistungskatalog eingereicht.

Diese zwei Motionen haben eine relativ grosse Medienaufmerksamkeit auf sich gezogen, denn es war weder den Medienleuten noch den Prämienzahlern bewusst - diesen noch viel weniger -, dass wir solche Leistungen mit unseren Krankenkassengeldern berappen. Die Leute wissen heute noch nicht, was sie alles bezahlen bzw. eben bezahlen müssen. Aus diesem Grunde ist im letzten Jahr sogar eine Volksinitiative entstanden. Wir sind kurz davor, die Unterschriften beisammenzuhaben, mehrere Monate vor Ablauf der Sammelfrist. Ich bin stolz, dass das Volk allenfalls über diese Sachen abstimmen kann, wenn das Parlament hier nicht eine andere Richtung einschlägt. Es geht selbstverständlich nicht nur um die Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs, es geht auch um andere Dinge, die mit dem Leistungskatalog heute obligatorisch berappt werden müssen. Die Aufgabe des Staates ist es, Leben zu schützen, Leben zu retten, und keinesfalls, Leben zu zerstören.

Bei Geschlechtsumwandlungen bestehen genau die gleichen Folgeprobleme wie bei Abtreibungen, z. B. depressive [PAGE 661] Krankheitsbilder. Psychologische Folgebehandlungen sind also stets vorprogrammiert. Wir sollten einmal die Daten zu den daraus entstehenden Kosten zusammentragen.

Ich komme jetzt auf die Finanzierung von Abtreibungen zu sprechen: Ich will, dass Abtreibungen aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung gestrichen werden. Wer trotzdem eine Abtreibung vornehmen lassen möchte, kann sich eigens dafür versichern, und zwar über eine private Zusatzversicherung. Das ist heute absolut möglich. Ich will, dass niemand gegen seinen Willen mit seiner Krankenkassenprämie Abtreibungen finanzieren muss. Der Leistungskatalog der Grundversicherung muss von allen Leistungen, welche unnötig sind, befreit werden. Insbesondere bei diesen zwei Leistungen geht es nicht um Krankheiten. Heute können sogar Minderjährige ohne das Wissen der Eltern Abtreibungen vornehmen lassen; das finde ich sowieso daneben.

Es wird natürlich vielfach gesagt, dass das nicht viel koste. Das ist richtig, es sind jährlich rund 20 Millionen Franken. Aber: In zehn Jahren sind es 200 Millionen Franken, und das ist viel Geld. Was ich dazu noch sagen möchte: Die Finanzierung, egal ob bei einer Geschlechtsumwandlung oder bei einer Abtreibung, muss eine private Sache sein. Diese Dinge dürfen einfach nicht im obligatorischen Leistungskatalog aufgeführt werden, respektive es darf und soll niemand gezwungen werden, Abtreibungen anderer zu finanzieren. So will ich die Krankenkassen entlasten, die Freiheit des und der Einzelnen und auch das Elternrecht stärken.

Ich bitte Sie, meine beiden Motionen zu unterstützen, und danke Ihnen herzlich dafür.

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