Scherer Marcel · Nationalrat · 2011-04-12
Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-12
Wortprotokoll
Artikel 61 Buchstabe a des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) soll geändert werden und neu folgenden Wortlaut haben: "Das Verfahren muss einfach, rasch, in der Regel öffentlich und für die Parteien im Rahmen von 200 bis 1000 Franken kostenpflichtig sein. Einer Partei, die sich mutwillig oder leichtsinnig verhält, ist jedoch in jedem Fall eine Spruchgebühr aufzuerlegen."
Bei der Schaffung des ATSG wurde für die letztinstanzlichen kantonalen Verfahren grundsätzlich von einer Kostenpflicht für die Parteien abgesehen. Allerdings zeigte sich schnell, dass diese neue Bestimmung sehr problematisch ist. Viele Verfahren werden, selbst wenn die Aussicht auf Erfolg gering ist, weitergezogen. Dies belastet die Gerichte und schafft zudem eine Besserstellung von Rechtsuchenden im Sozialversicherungsrecht gegenüber Rechtsuchenden in anderen Rechtsgebieten, in welchen die Kostenpflicht eben gilt.
Im Rahmen der Vorlage 05.034 wurde in Artikel 69 Absatz 1bis IVG wieder eine marginale Kostenpflicht für die Invalidenversicherung im Rahmen von 200 bis 1000 Franken eingeführt. Der Bundesrat schrieb damals in der Botschaft: "Aus heutiger Sicht lässt sich daher nicht mehr begründen, weshalb Streitigkeiten über Sozialversicherungsleistungen kostenlos sein sollen." Die grundsätzliche Kostenpflicht wurde auch in der Botschaft zur UVG-Revision aufgenommen. Die Einführung der generellen Kostenpflicht bei letztinstanzlichen kantonalen Sozialversicherungsfällen hat sich, wie die Fallzahlen im IV-Bereich zeigen, bewährt. Weiter würde eine solche Änderung zu einer Angleichung des Sozialversicherungsrechtes an die anderen Rechtsgebiete führen. Anreize zur Prozessverlängerung würden vermindert, und unnötige Gerichtsfälle würden vermieden. Selbstverständlich bleibt das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege gemäss Artikel 29 der Bundesverfassung bestehen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Motion anzunehmen. Ich beantrage Ihnen dies ebenfalls.