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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-04-13

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-13

Wortprotokoll

Mein Einzelantrag lautet: "Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet: b. völkerrechtliche Verträge, die: ... 6. neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen." Nach sich ziehen heisst nicht, dass das in einem völkerrechtlichen Vertrag festgehalten ist. Frau Bundesrätin, Sie haben darauf hingewiesen, dass dann, wenn wir hier die Ostmilliarde gemeint hätten, das Ziel eben nicht erreicht würde. Aber gerade deswegen haben wir diese Formulierung gewählt, wenn ein Vertrag eine Zahlung nach sich ziehen würde, weil eben die Ostmilliarde nicht in einem Vertrag geregelt wurde. Das ist effektiv die Folge bei dieser Ostmilliarde, aber eben nicht, weil das in einem Vertrag festgehalten wurde, sondern weil neben anderen Verträgen vereinbart und gesagt wurde, wir würden dann noch diese Milliarde zahlen.

Wir möchten nicht vom Grundsatz des Parallelismus abweichen, auch in dieser Frage nicht, wonach für innerstaatliche Gesetze und für internationale Verträge die gleichen Regeln gelten sollen. Da könnten wir auch einmal für das Finanzreferendum eine Initiative machen, wenn wir das wollten. Aber hier geht es tatsächlich immer wieder um die Frage - wie übrigens auch bei den Parlamentsgeschäften -: Was hat es für finanzielle Konsequenzen, wenn wir einen Vertrag abschliessen? Um diese ganz einfache Frage geht es.

Diese Ziffer wird daher aus unserer Sicht notwendig, wenn damit eben ein internationaler Vertrag an eine Zahlung geknüpft wird und dann die Vorlagen getrennt zur Abstimmung gebracht werden, wie das - ich habe das erwähnt - bei der Ostmilliarde passiert ist.

Es erging an uns Initianten der Vorwurf, wir wüssten nicht, ob zum Beispiel eben auch eine mögliche Abgeltungssteuer hier inbegriffen wäre oder nicht oder was alles zu diesen Zahlungen oder Ausgaben gezählt würde und was nicht. Da ist offensichtlich ein Missverständnis vorhanden. Ich habe in der Kommission ganz klar gesagt, dass wir nicht explizit an die Abgeltungssteuer gedacht haben und dass hierzu noch Klärungsbedarf bestehe. Man kann hier aber nicht hingehen und sagen, man sei nicht sicher, ob es hier um öffentliche oder auch um private Zahlungen gehe; das ist nicht die Frage. Es handelt sich hier immer um öffentliche Verträge, weil es sich jeweils um völkerrechtliche Verträge handelt, die der Staat abschliesst. Die Folge daraus ist, dass das öffentliche Zahlungen sind, Zahlungen, die eben über das Bundesbudget oder Budgets von bundesnahen Unternehmen gehen müssen. Das ist ein klarer Fall. Es stellt sich dann nur noch die Frage, wie eine allfällige Abgeltungssteuer gehandhabt werden soll: Müssen die Banken Direktzahlungen machen? Wie geschieht die Abwicklung konkret? Eines ist aber klar - das möchte ich nochmals betonen -, wenn es um [PAGE 693] wiederkehrende Ausgaben geht: So, wie es hier im Text steht, braucht es einen öffentlich-rechtlichen Beschluss, also einen Beschluss des Parlamentes, also einen völkerrechtlichen Vertrag, und es braucht eine Zahlung, die über den Bundeshaushalt oder den Haushalt bundesnaher Unternehmen abgewickelt wird.

Ich bitte Sie, all diese Einzelanträge - als Mitinitiant kann ich das nochmals zusammenfassen - zu unterstützen. Ich möchte hier seitens des Initiativkomitees auch noch betonen, dass wir hiermit dem Ständerat die Möglichkeit geben, Nachbesserungen im Sinne der substanziellen Verbesserung der Mitsprachemöglichkeiten für Volk und Stände zu machen.