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Stamm Luzi · Nationalrat · 2011-04-13

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-13

Wortprotokoll

Es geht um die Frage "Mehr Mitsprache der Bevölkerung oder weniger?". Ich bitte Sie aus folgender Überlegung, meinem Antrag zuzustimmen. Nehmen Sie wenigstens einen Punkt der Volksinitiative mit in den Gegenvorschlag hinein: Völkerrechtliche Verträge, die eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen, sind dem Volk ebenfalls obligatorisch zur Abstimmung vorzulegen. Je mehr Sie die direkte Demokratie hochhalten, je mehr Sie der Meinung sind, die Bevölkerung sollte über wichtige Themen abstimmen, desto eher müssen Sie für diesen Zusatzantrag sein.

Ich bedanke mich bei den Beteiligten, bei der Bundesrätin auch für das, was sie zum Gegenvorschlag ausgeführt hat. Sie hat das Beispiel von Schengen/Dublin gebracht und gesagt, die Meinung sei, dass man mit der Regelung des Gegenvorschlages solche Fälle obligatorisch vor das Volk bringe. Wenn man sage, ein Staatsvertrag komme einer Verfassungsänderung gleich, dann müsse er obligatorisch vor das Volk. Die Bundesrätin hat ausdrücklich gesagt, ein Fall wie Schengen/Dublin würde unter diese Regelung fallen; dafür wie gesagt vielen Dank!

Ich bin aber der Meinung - deshalb dieser Antrag -, dass auch weitere Themen automatisch der Bevölkerung vorgesetzt werden sollten: sobald es eben um solche multilateralen Rechtsvereinheitlichungen geht. Eines der Beispiele dafür wäre der Freihandel in der Landwirtschaft. Es ist für die Politiker vielleicht lästig, wenn sie wissen, dass solche [PAGE 692] aussenpolitischen Verträge automatisch vors Volk kommen. Das ist aber eine heilsame Lästigkeit. Die Bremse durch die Bevölkerung und das Wissen, dass automatisch sie das Sagen hat, sind für die Politiker heilsam.

Zu den Abgrenzungsschwierigkeiten: Natürlich gibt es bei der Initiative Abgrenzungsschwierigkeiten, die gibt es aber auch beim Gegenvorschlag. Wie es gesagt wurde, werden auch wir beraten müssen, was es denn heisst, ein Vertrag komme einer Verfassungsänderung gleich. Da müssen wir als Parlament dann sagen: Jetzt kommt es einer Verfassungsänderung gleich, also legen wir es der Bevölkerung vor. Wenn Sie meinem Antrag zustimmen, müssen Sie dann einfach diskutieren, was "in wichtigen Bereichen" heisst. Wenn Sie zum Schluss kommen, dass es um einen wichtigen Bereich geht, müssen Sie einen Vertrag dann der Bevölkerung vorsetzen.

Letzte Bemerkung: Ich habe verstanden, Frau Bundesrätin, dass das Thema völkerrechtlicher Verträge, multilateraler Rechtsvereinheitlichungen schon in der Vergangenheit ein Thema war. Dieser Ausdruck war übrigens auch schon im Verfassungsvorschlag, in den Beratungen drin. Er wurde dann verworfen. Aber ich finde es positiv, wenn das im Jahr 2011 respektive dann, wenn es zur Abstimmung kommt, dem Volk im Rahmen des Gegenvorschlages als Möglichkeit vorgelegt wird.