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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-02-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-02-28

Wortprotokoll

Ich glaube, es wurden jetzt zwei Punkte gleichzeitig diskutiert. Es ist wichtig, dass wir beide nochmals separat anschauen, aber ich gehe davon aus, Herr Präsident, dass wir beide gleichzeitig beraten, weil Kommissionsmitglieder sich zum Teil zum Einzelantrag Stadler Markus geäussert haben und andere zum Mehrheits- bzw. Minderheitsantrag zu Ziffer II. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das auseinanderhalten.

Der Antrag Stadler Markus will festlegen, ab welchem Geschäftsjahr die neue Regelung gelten soll. Er will mit einer Übergangsbestimmung festhalten, dass es keine materielle Rückwirkung gibt, d. h., er will, dass bereits begonnene Geschäftsjahre noch nach dem bisherigen Revisionsrecht abzuschliessen und zu revidieren sind; das ist der Inhalt des Antrages Stadler Markus. Das ist übrigens eine Bestimmung, die auch bei der Einführung der letzten Revision, also des heute geltenden Revisionsrechts, vorgesehen wurde, um klarzumachen, ab welchem Geschäftsjahr die neue Regelung gilt. Wenn neues Recht in Kraft tritt - das hat auch mit Rechtssicherheit zu tun -, will man sicherstellen, dass klar ist, ab wann es gilt. Das ist auch für die Unternehmen wichtig. Der Bundesrat unterstützt diesen Einzelantrag, weil man, wie ich bereits gesagt habe, bei der letzten Revision gesagt hat, es müsse für die Unternehmen klar sein, ab wann oder für welches Geschäftsjahr die neue Regelung gelte. Wir wollen keine materielle Rückwirkung, weil diese für die Unternehmen Unklarheiten mit sich bringt.

Jetzt gibt es aber trotzdem einen Zusammenhang zum Mehrheits- und zum Minderheitsantrag zu Ziffer II, weil Sie der Minderheit nachher nicht mehr zustimmen können, wenn Sie dem Antrag Stadler Markus zustimmen; das ist inkompatibel. Sie könnten dieses Gesetz nicht im Juli 2011 in Kraft setzen und gleichzeitig sagen, das neue Recht gelte erst für die neuen Rechnungsjahre. Das wollte ich einfach der Transparenz halber sagen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, bei Ziffer II der Mehrheit zu folgen. Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat das Inkrafttreten des neuen Gesetzes - wie er das ja immer macht - vernünftig handhaben wird; (Heiterkeit) darauf können Sie also wirklich zählen. Ich möchte Sie wie schon bei anderen Gesetzen bitten, dem Bundesrat nicht vorzuschreiben, wann er das Gesetz in Kraft treten lässt. Vor allem mit dieser Frist - ich sage es noch einmal: 1. Juli 2011 - wäre es sicher eine völlig überstürzte Inkraftsetzung. Es wurde jetzt gesagt, dass das mit der Referendumsfrist noch zu vereinbaren sei; das müsste dann auch noch geklärt werden.

Ich bitte Sie deshalb namens des Bundesrates, den Antrag Stadler Markus zu unterstützen und sich bei Ziffer II für die Mehrheit auszusprechen, auch im Sinne von Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit.