Goll Christine · Nationalrat · 2001-05-08
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion lehnt die verzögerte Rentenanpassung ab, die künftig nur noch alle drei statt wie bisher alle zwei Jahre stattfinden soll. Ich fordere Sie auch auf, den Antrag der Minderheit II (Triponez) bei Absatz 4 abzulehnen. Es ist so, dass der Bundesrat vorgesehen hat, eine raschere Rentenanpassung vorzunehmen, wenn die Teuerung im Vergleich zur letzten Anpassung 4 Prozent übersteigt. Das würde also wie bisher bedeuten: alle zwei Jahre, im Extremfall sogar jedes Jahr. Herr Triponez möchte diesen Indexstand bei 6 Prozent festschreiben. Das ist für uns nicht akzeptabel. Bei diesen Rentenanpassungen geht es auch darum, die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu erhalten, das heisst konkret: Jeder AHV-Franken ist auch ein Kaufkraftfranken. Die Rentnerinnen und Rentner werden bereits heute nur zur Hälfte am Produktionsfortschritt beteiligt, das heisst: Seit diese Rentenanpassung und der Mischindex eingeführt wurden, wurden die Renten bereits entwertet.
Zusätzlich, das werden wir in der nächsten Runde beraten, folgt mit Anträgen von rechts auch ein Angriff auf den Mischindex. Sie werden das bei Absatz 2 sehen; eine Arroganz sondergleichen, die ebenso zu Rentenkürzungen für die Rentnerinnen und Rentner führen wird.
Ich kann Ihnen garantieren, dass die Rentnerinnen- und Rentnerorganisationen sich dies nicht gefallen lassen werden. Ich zitiere hier aus der offiziellen Stellungsnahme der Dachorganisation Vasos mit rund 150 000 angeschlossenen Rentnerinnen und Rentnern:
"Für die heutige Rentnergeneration ist vorab der Teuerungsausgleich von grosser Bedeutung. Auch beim heute geltenden Mischindex, der je zur Hälfte die Teuerung und den Lohnanstieg berücksichtigt, tritt eine allmähliche Entwertung der Renten ein. Deshalb sind Verschlechterungen des Mischindexes, wie sie in einzelnen Anträgen verlangt werden, kategorisch zurückzuweisen. Auch die Absicht, den Teuerungsausgleich für AHV-Renten von zwei auf drei Jahre zu erstrecken, ist ein Relikt aus früheren Sparmassnahmen im Bundeshaushalt. Die Vasos ist der Meinung, dass eine solche Massnahme nicht aufrecht erhalten werden kann in einer Zeit, in der massive Steuergeschenke an die Reicheren zur Diskussion stehen."
Die Konsequenz dieser verzögerten Rentenanpassung wäre, dass den Rentnerinnen und Rentnern jährlich 150 Millionen Franken weggenommen werden. Sie wissen aber genauso gut wie wir, dass die AHV-Renten für die allermeisten Haushalte eine existenzielle Lebensgrundlage sind. Wir wissen aus der Statistik, dass der grösste Teil der Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern auf die AHV als hauptsächliche Einnahmequelle angewiesen sind.
Die Rentenkürzungen, die hier vorgenommen werden sollen, werden mit der Finanzlage der AHV begründet. Es ist aber bezeichnend, dass wir über die Finanzen erst am Schluss der materiellen Beratung zu den AHV-Leistungen entscheiden werden.
Ich bitte Sie, nicht zu vergessen, dass der Einschnitt, der bei Artikel 33ter vorgenommen werden soll, auch viele IV-Rentner und Rentnerinnen treffen wird. Es sind gerade Menschen mit Behinderungen, die heute kleine Renten haben. Sie hätten das Nachsehen. Zahlreiche Menschen mit Behinderungen sind nur teilweise erwerbsfähig, was sich natürlich auch auf die Berechnung der Rente auswirkt. Es geht in diesem Bereich auch um Geburtsbehinderte und um Menschen, die im Jugendalter eine dauerhafte Behinderung erleiden. Diese erhalten so oder so nie mehr als die so genannte ausserordentliche Rente, welche 133 Prozent der minimalen Rente ausmacht. Gerade bei diesen kleinen Renten spielt jeder Franken eine grosse Rolle. Das bedeutet, dass ein dreijähriger Anpassungsrhythmus gerade bei Menschen mit Behinderungen zu massiven Einbussen führen würde.