Bischof Pirmin · Nationalrat · 2011-06-01
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-01
Wortprotokoll
Wir kommen zum grossen Finale des heutigen Morgens. Es geht um die Frage, ob in diesen indirekten Gegenvorschlag auch steuerliche Folgen für überhohe Entschädigungen eingefügt werden sollen oder nicht. Sie wissen es: Als Sprecher der Minderheit I trete ich sehr entschieden dafür ein, dass wir solche Folgen gesetzlich verankern. Ohne steuerrechtliche Folgen ist dieser Gegenvorschlag kein Gegenvorschlag zur Minder-Initiative.
Die Minderheit I beantragt Ihnen, die steuerrechtlichen Folgen wie folgt zu verankern: Überhöhte Entschädigungen - das sind Entschädigungen von über 3 Millionen Franken - sollen künftig nicht mehr als geschäftsmässig begründete Aufwände zugelassen werden, d. h., sie müssen durch die Gesellschaft versteuert werden. Warum das? Weil nur so eine Gleichstellung mit den - ich sage jetzt einmal: anständigen - Unternehmungen erreicht wird, die ihren Gewinn, wenn sie ihn ausschütten, via Gewinnausweis und Dividenden an die Aktionäre ausschütten. Dann müssen sie diesen Gewinn nämlich - völlig zu Recht - versteuern und können ihn erst anschliessend an die Aktionäre ausschütten. Die Schlaumeier unter den Gesellschaften weisen das nun einfach nicht als Gewinn, sondern als Lohn aus; sie behaupten, das sei eine Entschädigung für Arbeit, so sparen sie sich die Gewinnsteuer. Das ist rein wirtschaftlich gesehen nicht korrekt. Man kann darüber streiten, wo die Grenze ist. Der Ständerat hat die Grenze bei 3 Millionen Franken gesetzt, das ist unseres Erachtens richtig.
Wir wollen jedoch keine Steuererhöhung. Es wird natürlich Mehreinnahmen geben, weil es auch weiterhin Gesellschaften geben wird, die trotz der Steuerbelastung solche hohen Ausschüttungen machen. Für diesen Fall schlägt unsere Minderheit I Ihnen vor, dass die entsprechenden Mehreinnahmen zurückerstattet werden. Wir möchten eine ganz konkrete Formulierung ins Gesetz aufnehmen, wonach der Unternehmensgewinnsteuersatz um ein halbes Prozent gesenkt werden soll.
Wir haben auf die aktienrechtlichen Folgen verzichtet, die wir ursprünglich auch als Teil dieses Modells haben wollten. Es ist tatsächlich schwierig durchzusetzen, dass solche Überentschädigungen in gewissen Fällen generell verboten werden. Wenn man das Tantiemenmodell im strengen, im alten Sinn durchziehen würde, würde das heissen, dass gerade in einer Situation, in der eine Gesellschaft keine Gewinne gemacht hat und möglicherweise am Zusammenbrechen ist, überhaupt keine Überentschädigungen mehr bezahlt werden dürfen, auch dann nicht, wenn die Aktionäre das wollten, und selbst dann nicht, wenn diese Gehälter etwa an den Sanierer gingen, also an die Person, die fähig wäre, die Gesellschaft zu sanieren. Ich sage nicht, das sei die Regel, es kann aber in ganz schwierigen Ausnahmefällen zu einem gesetzlichen Verbot führen, mit dem dann genau das Gegenteil des Angestrebten erreicht wird.
Schliesslich beantragen wir Ihnen mit meinem Minderheitsantrag I, diese ganze Regelung auf die börsenkotierten Gesellschaften zu beschränken. 99 Prozent der Firmen in diesem Lande haben nämlich keinerlei Probleme mit Menschen mit einer Abzockermentalität, mit Menschen, die sich selber bedienen und die Löhne über 3, über 10 oder über 20 Millionen Franken beziehen. Diese Gesellschaften, also die nichtkotierten Gesellschaften, wollen wir nicht mit einer zugegebenermassen strengen und scharfen neuen Regelung belasten, die gegen die Abzockermentalität gerichtet ist. Wir greifen dort ein, wo die Missstände entstanden sind; dort greifen wir zielgerichtet ein. Das ist ein echter Gegenvorschlag zur Initiative von Herrn Minder, der ausschliesslich auf die Aktionäre vertraut und glaubt, dass sie entsprechende Auswüchse vermeiden würden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es nicht so ist. Menschen, die nur ans Geld denken, lassen sich am besten übers Geld lenken; über die Steuern kann der Staat das menschliche Verhalten deshalb sehr gut lenken.
Ich bitte Sie, der Minderheit I zuzustimmen.