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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2011-06-01

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Ich spreche gleich auch für die grüne Fraktion zum Minderheitsantrag zu Absatz 1. Bei Absatz 1 will die Minderheit Schwander die Amtszeit der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte von börsenkotierten Gesellschaften strikt auf ein Jahr begrenzen. Das lehnen wir ab - diesen Punkt der Minder-Initiative, die zwingend jährliche Wiederwahl, lehnen wir ab. Genau mit der zwingend jährlichen Wiederwahl wird das kurzfristige Denken gefördert. Jeder Verwaltungsrat, jede Verwaltungsrätin wird bemüht sein, nach bereits einem Jahr gut auszusehen. Die [PAGE 843] Zahlen müssen und werden kurzfristig optimiert werden. Man kann das machen, aber man soll auch davon abweichen können, wie es in der Fassung der Mehrheit vorgesehen ist. Das kurzfristige Erfolgsdenken führt in die Sackgasse, wir wissen das. Daher bitten wir Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen.

Nun zu den Minderheiten zu Absatz 5. Beide Minderheiten wollen im Grunde genommen das Gleiche in etwas unterschiedlicher Ausprägung. Mein Minderheitsantrag ist etwas breiter und in meinen Augen etwas konkreter gefasst. Es geht um die Umgehungsgeschäfte, darum, dass nicht Abfindungen oder goldene Fallschirme via Arbeitsverträge oder andere Verträge die Beschränkung der Amtsdauer unterlaufen können.

Wenn wir hier nichts vorsehen und die Minderheitsanträge nicht unterstützen, bleibt die Absicht, Abgangsentschädigungen und goldene Fallschirme zu unterbinden, toter Buchstabe. Unterstützen Sie daher die Minderheitsanträge.

Aber Achtung: Wir regeln hier die Verhältnisse aller Aktiengesellschaften - anders als in Absatz 1 sind hier nicht nur die börsenkotierten gemeint. Es sind also auch kleine Gesellschaften gemeint, und da kann es einmal sein, dass ein leitender Angestellter auch ein Mandat im Verwaltungsrat übernimmt - nehmen Sie als Beispiel ein Architekturbüro, in dem die Partner von der AG angestellt sind und einige von ihnen auch die Funktion als Mitglied eines Verwaltungsrates wahrnehmen. Hier sollen die Arbeitsverträge weiterlaufen können, unabhängig vom Verwaltungsratsmandat. Die Amtszeitbeschränkung soll sich daher klar auf die Funktion des Verwaltungsrates und auf allfällige Verträge, die damit in Verbindung stehen, beschränken, aber nicht Verträge wie Arbeitsverträge umfassen. Solche sollen auch ausserhalb des Verwaltungsratsmandats gelten; es soll beispielsweise auch der Kündigungsschutz respektiert werden.

Ich bitte Sie, die etwas umfassendere und in meinen Augen präzisere Formulierung in meinem Minderheitsantrag vorzuziehen und deshalb in Absatz 5 der Minderheit II zuzustimmen.

von Graffenried Alec · Nationalrat · 2011-06-01 | Lexipedia | Lexipedia