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Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-06-01

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen, in beiden Fällen der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

Sie sehen auf der Fahne auf Seite 27 links das geltende Recht mit den Pflichten, den unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrates. In Ziffer 4 links oben sehen Sie, dass darunter auch die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen fällt. Diese unentziehbare Pflicht will der Antrag der Minderheit Schwander nun relativieren, indem die Geschäftsführung nur an natürliche und nicht an juristische Personen übertragen werden können soll. Mit Ziffer 4 ist aber gesagt, dass ja gerade der Verwaltungsrat die unentziehbare Aufgabe hat, die Geschäftsführung allenfalls wieder aufzuheben bzw. die dafür bestimmten Personen abzuberufen, so, wie er sie auch zu ernennen hat. Diesen Grundsatz wollen wir nicht durchbrechen. Wir wollen auch die damit verbundene Verantwortung des Verwaltungsrates nicht relativieren und folgen deshalb der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen.

In Artikel 716c, auf der nächsten Seite der Fahne, geht es um die Frage, ob es bei börsenkotierten Gesellschaften überhaupt Arbeitsverträge gibt, die befristet sind. Das ist unseres Erachtens nicht so. Der grösste Teil - wenn nicht alle - ist unbefristet. Eine Befristung wäre unseres Erachtens ein börsenrelevantes Faktum, und das wäre wiederum ein Eingriff in die Verantwortung des Verwaltungsrates, der diese Kompetenz heute hat und sie auch behalten soll, zusammen mit den damit verbundenen möglichen Folgen seiner Verantwortung.

Wir bitten Sie deshalb, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.